Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (431.903)
INHALT
Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV 1)
- Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV 1)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 ³ Zweck
- Art. 2 Organisation und Zuständigkeiten
- Art. 2 a ⁶ Begriffe
- 2. Abschnitt: Inhalt, Zugriff auf die Datenquellen und Bearbeitung der Daten ⁷
- Art. 3 Registrierte Daten und Unternehmensstammdaten ⁸
- Art. 3 a ²⁸ Daten für die Registerführung
- Art. 4 Quellen
- Art. 5 ⁴² Zugriff des BFS auf die Datenquellen
- Art. 6 Eingeben und Mutieren der Daten
- Art. 7 ⁴⁶ Aufbewahrung, Archivierung und Vernichtung der Daten
- 3. Abschnitt: Verwendung und Weitergabe der Daten
- Art. 8 Verwendung zu statistischen Zwecken durch das BFS
- Art. 9 ⁴⁷ Weitergabe der Daten zu statistischen Zwecken
- Art. 9 a ⁵³ Weitergabe von Unternehmensstammdaten zu administrativen Zwecken
- Art. 10 ⁵⁶ Weitergabe der Daten zu anderen Zwecken
- Art. 11 ⁵⁹ Zugriffsberechtigte Stellen
- Art. 12 ⁶⁰ Veröffentlichung der Daten
- Art. 13 Gebühren
- 4. Abschnitt: Datenschutz und -sicherheit, Strafbestimmungen
- Art. 14 Rechte der betroffenen Personen
- Art. 15 ⁶⁴ Datensicherheit
- Art. 16 Strafbestimmungen
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 17 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 18 Inkrafttreten
- Anhang ⁷⁰
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