Abkommen (0.192.122.632.12)
INHALT
Abkommen
- Abkommen
- I. Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten des Beratungszentrums
- Art. 1 Persönlichkeit und Rechtsfähigkeit
- Art. 2 Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit
- Art. 3 Unverletzbarkeit der Räumlichkeiten
- Art. 4 Unverletzbarkeit der Archive
- Art. 5 Immunität von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung
- Art. 6 Veröffentlichungen und Mitteilungen
- Art. 7 Steuerliche Behandlung
- Art. 8 Zollbehandlung
- Art. 9 Freie Verfügung über Guthaben
- Art. 10 Mitteilungen
- Art. 11 Pensionskasse
- Art. 12 Soziale Sicherheit
- II. Vorrechte und Immunitäten der in offizieller Eigenschaft an das Beratungszentrum eingeladenen Personen
- Art. 13 Vorrechte und Immunitäten der Vertreter der Mitgliedstaaten des Beratungszentrums und der Vorstandsmitglieder
- Art. 14 Vorrechte und Immunitäten des Exekutivdirektors und der hohen Beamten des Beratungszentrums
- Art. 15 Vorrechte und Immunitäten für alle Beamten des Beratungszentrums
- Art. 16 Vorrechte und Immunitäten der Beamten nicht schweizerischer Staatsangehörigkeit des Beratungszentrums
- Art. 17 Vorrechte und Immunitäten der Vertreter der am wenigsten entwickelten Länder, die die Dienste des Beratungszentrums in Anspruch nehmen
- Art. 18 Soziale Sicherheit
- Art. 19 Militärdienst der schweizerischen Beamten
- Art. 20 Vorrechte und Immunitäten der mit Missionen für das Beratungszentrum beauftragten Experten
- Art. 21 Ausnahmen von der Befreiung von der Gerichtsbarkeit
- Art. 22 Gegenstand der Immunitäten
- Art. 23 Einreise, Aufenthalt und Ausreise
- Art. 24 Legitimationskarten
- Art. 25 Verhinderung von Missbrauch
- Art. 26 Streitigkeiten privater Art
- III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz
- Art. 27 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
- Art. 28 Sicherheit der Schweiz
- IV. Schlussbestimmungen
- Art. 29 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
- Art. 30 Streitbeilegung
- Art. 31 Änderung des Abkommens
- Art. 32 Kündigung des Abkommens
- Art. 33 Inkrafttreten
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