Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19... (951.262)
INHALT
Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefallverordnung)
- Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefallverordnung)
- 1. Abschnitt: Grundsatz
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Anforderungen an die Unternehmen
- Art. 2 Rechtsform und UID-Nummer
- Art. 2 a ⁴ Unternehmen mit klar abgrenzbaren Tätigkeitsbereichen
- Art. 3 ⁵ Zeitpunkt der Gründung und Umsatz
- Art. 4 Vermögens- und Kapitalsituation
- Art. 5 Umsatzrückgang
- Art. 5 a ⁹ Ungedeckte Fixkosten
- Art. 5 b ¹⁰ Entfallende Anspruchsvoraussetzungen für behördlich geschlossene Unternehmen
- Art. 6 Einschränkung der Verwendung
- 3. Abschnitt: Anforderungen an die Ausgestaltung der Härtefallmassnahmen
- Art. 7 Form
- Art. 8 ¹³ Höchstgrenzen für Darlehen, Bürgschaften und Garantien
- Art. 8 a ¹⁴ Höchstgrenzen für nicht rückzahlbare Beiträge an Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken
- Art. 8 b ¹⁵ Berechnung der nicht rückzahlbaren Beiträge an Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 Millionen Franken
- Art. 8 c ¹⁶ Höchstgrenzen für nicht rückzahlbare Beiträge an Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 Millionen Franken
- Art. 8 d ¹⁷ Gesamte Höchstgrenze
- Art. 8 e ¹⁸ Massgebliche Basis für die bedingte Gewinnbeteiligung bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 Millionen Franken
- Art. 8 f ²⁰ Einzufordernde Belege für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 Millionen Franken
- Art. 9 Datenbekanntgabe
- Art. 10 Zeitlicher Rahmen
- Art. 11 Bewirtschaftung durch die Kantone und Missbrauchsbekämpfung
- 4. Abschnitt: Verfahren und Zuständigkeiten
- Art. 12 Verfahren
- Art. 13 Kantonale Zuständigkeit
- 5. Abschnitt: Beiträge des Bundes und Berichterstattung der Kantone
- Art. 14 ²⁸ Relevanter Umsatz zur Bestimmung des Finanzierungsanteils des Bundes
- Art. 15 ²⁹
- Art. 16 ³⁰ Vertrag
- Art. 17 Zahlungszeitpunkt, Wiedereinbringung und Rückerstattungen
- Art. 18 Berichterstattung und Rechnungsstellung
- Art. 19 ³⁷ Rückforderung
- 6. Abschnitt: Nachlassverfahren, Kapitalverlust und Überschuldung
- Art. 20 Nachlassverfahren im Zusammenhang mit Härtefallmassnahmen
- Art. 21 Kapitalverlust und Überschuldung
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 22 Vollzug
- Art. 22 a ⁴⁰ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 31. März 2021
- Art. 23 Inkrafttreten und Geltungsdauer
- Anhang ⁴¹
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