Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (935.61)
INHALT
Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA)
- Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA)
- 1. Abschnitt: Allgemeines
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Persönlicher Geltungsbereich
- Art. 3 Verhältnis zum kantonalen Recht
- 2. Abschnitt: Interkantonale Freizügigkeit und kantonales Anwaltsregister
- Art. 4 Grundsatz der interkantonalen Freizügigkeit
- Art. 5 Kantonales Anwaltsregister
- Art. 6 Eintragung ins Register
- Art. 7 ⁶ Fachliche Voraussetzungen
- Art. 8 Persönliche Voraussetzungen
- Art. 9 Löschung des Registereintrags
- Art. 10 Einsicht in das Register
- Art. 10 a ⁸ Meldung
- Art. 11 Berufsbezeichnung
- 3. Abschnitt: Berufsregeln und Disziplinaraufsicht
- Art. 12 Berufsregeln
- Art. 13 Berufsgeheimnis
- Art. 14 Kantonale Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte
- Art. 15 ¹¹ Meldepflicht
- Art. 16 Disziplinarverfahren in einem anderen Kanton
- Art. 17 Disziplinarmassnahmen
- Art. 18 Geltung des Berufsausübungsverbots
- Art. 19 Verjährung
- Art. 20 Löschung der Disziplinarmassnahmen
- 4. Abschnitt: Ausübung des Anwaltsberufs im freien Dienstleistungsverkehr durch Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA
- Art. 21 Grundsätze
- Art. 22 Nachweis der Anwaltsqualifikation
- Art. 23 Verpflichtung zur Handlung im Einvernehmen mit einer eingetragenen Anwältin oder einem eingetragenen Anwalt
- Art. 24 Berufsbezeichnung
- Art. 25 Berufsregeln
- Art. 26 Information über Disziplinarmassnahmen
- 5. Abschnitt: Ständige Ausübung des Anwaltsberufs durch Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung
- Art. 27 Grundsätze
- Art. 28 Eintragung bei der Aufsichtsbehörde
- Art. 29 Zusammenarbeit mit der zuständigen Stelle des Herkunftsstaats
- 6. Abschnitt: Eintragung von Anwältinnen und Anwälten aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA in ein kantonales Anwaltsregister
- Art. 30 Grundsätze
- Art. 31 Eignungsprüfung
- Art. 32 Gespräch zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten
- Art. 33 Berufsbezeichnung
- 7. Abschnitt: Verfahren
- Art. 34
- 8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 35 Änderung bisherigen Rechts
- Art. 36 Übergangsrecht
- Art. 37 Referendum und Inkrafttreten
- Anhang ¹⁶
- Liste der Berufsbezeichnungen in den Mitgliedstaaten der EU und der EFTA gemäss den Richtlinien 77/249/EWG und 98/5/EG
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