Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (VI A/1/2/1)
INHALT
Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seiner Gemeinden
- Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seiner Gemeinden
- Art. 1 Aktivierungsgrenzen für Investitionen
- Art. 2 Verzinsung der Spezialfinanzierungen und Fonds
- Art. 3 Abschreibung des Verwaltungsvermögens, a. Nutzungsdauer
- Art. 4 Abschreibung des Verwaltungsvermögens, b. besondere Rege
- Art. 5 Bausteuerfinanzierte Objekte
- Art. 6 Konsolidierung
- Art. 7 Verbuchung der Steuern
Feedback