Reglement über die Durchführung von Seminarkursen zur Vorbereitung auf die solothurn... (128.131)
INHALT
Reglement über die Durchführung von Seminarkursen zur Vorbereitung auf die solothurnische Gerichtsschreiberprüfung
- Reglement über die Durchführung von Seminarkursen zur Vorbereitung auf die solothurnische Gerichtsschreiberprüfung
- 23. November 1941
- § 1.
- § 2. Das Obergericht setzt eine Kommission ein (3 bis 5 Mitglieder und 1
- § 3.
- § 4. Am Kurs können Angestellte der solothurnischen Gerichtskanzleien
- § 5.
- § 6.
- § 7. Die Durchführung der Kurse steht unter der Aufsicht des Obergerich-
- § 8. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1971 in Kraft.
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