Verordnung über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von D... (935.011) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen (VMD)
- Verordnung über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen (VMD)
 - 1. Abschnitt: Meldepflichtige reglementierte Berufe
 - Art. 1 ²
 - 2. Abschnitt: Meldung
 - Art. 2 Form und Inhalt der ersten Meldung
 - Art. 3 Begleitdokumente
 - Art. 4 Erneuerung der Meldung
 - 3. Abschnitt: Verfahren des SBFI nach der Zustellung
 - Art. 5 Prüfung der Vollständigkeit
 - Art. 6 Zeitpunkt der Zustellung
 - Art. 7 Rückmeldung an die Dienstleistungserbringerin oder den Dienstleistungserbringer
 - Art. 8 Weiterleitung an die zuständigen Behörden
 - 4. Abschnitt: Datenbearbeitung ¹⁰
 - Art. 9
 - 5. Abschnitt: Nachprüfung der Berufsqualifikationen durch die zuständige Bundesbehörde
 - Art. 10 Nachprüfung, Entscheidung und Information
 - Art. 11 Verzögerungen bei der Nachprüfung der Berufsqualifikationen
 - Art. 12 Eignungsprüfung
 - 6. Abschnitt: Führen von Ausbildungs- und Berufsbezeichnungen
 - Art. 13 Ausbildungsbezeichnungen
 - Art. 14 Berufsbezeichnungen
 - 7. Abschnitt: Strafbestimmung
 - Art. 15
 - 8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 16 Vollzug
 - Art. 17 Änderung bisherigen Rechts
 - Art. 18 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ¹³
 - Anhang 2
 - Änderung bisherigen Rechts