Verordnung über den militärischen Strassenverkehr (510.710)
INHALT
Verordnung über den militärischen Strassenverkehr (VMSV)
- Verordnung über den militärischen Strassenverkehr (VMSV)
- 1. Kapitel: ⁴ Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 ⁵ Geltungsbereich
- Art. 3 ¹⁰ Wald-, Fuss- und Wanderwege
- Art. 4 Definitionen
- Art. 5 Abkürzungen
- 2. Kapitel: Verkehrsmassnahmen
- 1. Abschnitt: Verkehrsmassnahmen für den zivilen Strassenverkehr
- Art. 7 Zuständigkeit
- Art. 8 ³⁵ Anhörung der zivilen Behörden
- Art. 9 Signalisation, Zeichen und Weisungen
- Art. 10 Anordnung durch zivile Behörden
- Art. 11 Beschwerdeführung durch das VBS
- Art. 12 Strassen und Areale des Bundes
- 2. Abschnitt Verkehrsmassnahmen für den militärischen Strassenverkehr
- Art. 13 Ausnahmen von zivilen Verkehrsmassnahmen
- Art. 14 Zuständigkeit für vorübergehende Verkehrsmassnahmen
- Art. 15 Zuständigkeit für dauernde Verkehrsmassnahmen
- Art. 16 Anhörung
- Art. 17 ³⁷ Militärische Strassensignalisation
- 3. Kapitel: Militärische Fahrberechtigungen
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 18 ³⁸ Militärische Fahrberechtigung
- Art. 19 Fahrberechtigungskategorien
- Art. 20 Ausbildungskontrolle
- Art. 21 Gesellschaftswagen; Kranwagen
- Art. 22 ⁵⁶
- 2. Abschnitt: Ausbildung
- Art. 23 Voraussetzungen
- Art. 24 ⁶² Eignungsprüfung
- Art. 25 Ziviler Führerausweis
- Art. 26 ⁶⁸ Ausbildungsverantwortung
- Art. 27 Ausbilder und Ausbilderinnen
- Art. 28 Fahrschule, Fahrausbildung
- Art. 29 Militärische Verkehrsexperten Verkehrsexpertinnen
- Art. 30 Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeuge
- 3. Abschnitt: Führerprüfung
- Art. 31
- 4. Abschnitt: Erteilung der militärischen Fahrberechtigung und Nachkontrollen
- Art. 32 ⁷⁷ Zuständigkeit
- Art. 33 Gültigkeit; Eintragung
- Art. 34 Militärische Fahrberechtigung auf Probe
- Art. 35 Vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung
- Art. 36 Repetitorium
- 5. Abschnitt: Entzug des zivilen Führerausweises und der militärischen Fahrberechtigung
- Art. 37 Entzug des zivilen Führerausweises
- Art. 38 Entzug der militärischen Fahrberechtigung
- 4. Kapitel: Fahrzeuge
- 1. Abschnitt: Ausnahmen von den zivilen technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
- Art. 39 ⁹¹ Grundsatz
- Art. 40 Raupenfahrzeuge
- Art. 41 Übrige Fahrzeuge
- Art. 42 Typengenehmigung
- 2. Abschnitt: Fahrzeugimmatrikulation und Kennzeichnung
- Art. 43 Militärfahrzeuge
- Art. 43 a ¹⁰³ Formale Anforderungen an Militärkontrollschilder
- Art. 44 Requisitionsfahrzeuge
- Art. 45 Eingemietete Fahrzeuge
- Art. 46 Eintragungen im Fahrzeugausweis
- 3. Abschnitt: Verwendung der Fahrzeuge
- Art. 46 a ¹⁰⁴ Verwendung der Militärfahrzeuge
- Art. 47 Privatfahrten; Mitführen von Zivilpersonen
- Art. 48 ¹⁰⁹ Private Verwendung ziviler Fahrzeuge
- Art. 49 Dienstliche Verwendung ziviler Fahrzeuge
- Art. 50 Mitfahrende auf Militärfahrzeugen
- Art. 51 Bau von Truppenleitungen
- Art. 52 Anhänger an Militärfahrzeugen; Schleppen
- Art. 53 Ziehen von Skifahrern
- 4. Abschnitt: Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte
- Art. 54 Bewilligungspflicht
- Art. 55 Warentransport auf Arbeitsfahrzeugen
- Art. 56 Fahrten mit Raupenfahrzeugen
- Art. 57 Sicherheitsmassnahmen bei Fahrten mit gepanzerten Rad- und Raupenfahrzeugen ¹²³
- 5. Kapitel: Gefahrguttransporte
- Art. 58 Grundlagen
- Art. 59 ¹²⁸ Ausbildung ¹²⁹
- 6. Kapitel: Regeln für den Fahrverkehr
- 1. Abschnitt: Fahrfähigkeit
- Art. 60 Fahrfähigkeit des Fahrzeugführers oder der Fahrzeugführerin ¹³²
- Art. 61 ¹³⁵ Ruhe- und Lenkzeit
- Art. 62 ¹³⁸ Einsatzzeitkontrolle
- Art. 63 ¹³⁹ Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum
- Art. 63 a ¹⁴² Verfahren
- Art. 63 b und 63 c ¹⁴⁴
- 2. Abschnitt: Verkehrsregeln
- Art. 64 Ausnahmen zum zivilen Recht
- Art. 65 ¹⁴⁵ Höchstgeschwindigkeiten
- Art. 66 Autobahnen und Autostrassen
- Art. 67 Militärische Fahrzeugverbände
- 3. Abschnitt: Sicherheitsvorkehrungen
- Art. 68 Beleuchtung
- Art. 69 ¹⁵⁰ Fahren mit Schutzmaske, geschlossenen Luken, Fahrernachtsichtgeräten oder Restlichtverstärkerbrillen
- Art. 70 ¹⁵¹ Sicherheitsgurten
- Art. 70 a ¹⁵⁴ Helm und Schutzausrüstung
- Art. 71 Kennzeichnung von Reit-, Zug- und Tragtieren
- Art. 72 Kennzeichnung von Fussgängern
- 4. Abschnitt: Arbeiten auf der Strasse
- Art. 73 Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen
- Art. 74 Verlegen von Telefon- und Wasserleitungen
- 7. Kapitel: Polizeiliche Massnahmen im Strassenverkehr
- Art. 75 Truppe
- Art. 76 Militärpolizei
- Art. 77 Meldungen
- Art. 78 ¹⁵⁷ Feststellung der Fahrunfähigkeit; Blut-, Urinproben und andere Vortests
- 8. Kapitel: Verkehrsunfälle
- 1. Abschnitt: Sicherstellen von Beweismitteln; Beizug von Polizei und Militärjustiz
- Art. 79 Fahrtschreiber ¹⁵⁸
- Art. 80 ¹⁶¹ Beizug des militärischen Untersuchungsrichters oder der militärischen Untersuchungsrichterin und der Polizei
- 2. Abschnitt: ¹⁶² Schadenregulierung
- Art. 81
- Art. 82
- 3. Abschnitt: Meldewesen und Instandsetzung
- Art. 83 ¹⁶³ Unfall- und Schadenmeldungen
- Art. 84 ¹⁶⁶
- Art. 85 Schwere Unfälle; Benachrichtigung der Angehörigen
- Art. 86 ¹⁶⁸
- Art. 87 ¹⁶⁹ Instandsetzung
- 9. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 88 ¹⁷⁰ Vollzug
- Art. 89 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 90 Änderung bisherigen Rechts
- Art. 91 Übergangsbestimmungen
- Art. 91 a ¹⁷⁴ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 12. November 2008
- Art. 91 b ¹⁷⁷ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 27. Mai 2015
- Art. 91 c ¹⁷⁹ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 16. November 2016
- Art. 91 d ¹⁸⁰ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 13. Februar 2019
- Art. 92 Inkrafttreten
- Anhang 1 ¹⁸¹
- Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- 1100 Geltungsbereich und Anwendbarkeit
- 1200 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
- 1300 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen
- 1400 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen
- 1500 Freistellung im Zusammenhang mit der Beförderung von Einrichtungen zur Speicherung und Erzeugung elektrischer Energie
- 1600 Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden
- 1700 Beförderungseinschränkungen durch die zuständigen Behörden
- 1800 Beförderung von radioaktiven Stoffen
- 1900 Bewilligungsregelungen für Beförderungen nach den Ziffern 1703–1802 und Kontrollen
- Teil 2 Klassifizierung
- Teil 3 Verzeichnis der gefährlichen Güter und Sondervorschriften
- Teil 4 Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
- Teil 5 Vorschriften für den Versand
- 5200 Kennzeichnung und Bezettelung
- Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen und Tanks
- Teil 7 Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung
- 7200 Zusammenladeverbote
- 7300 Begrenzungen für explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
- Teil 8 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
- 8100 Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das Bordgerät
- 8200 Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen
- 8300 Verschiedene Vorschriften, die von der Fahrzeugbesatzung zu beachten sind
- 8400 Vorschriften für die Überwachung der Fahrzeuge
- 8500 (bleibt offen)
- 8600 Strassentunnelbeschränkungen für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern
- Teil 9 Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge
- Teil 10 Strassenstrecken mit Beförderungseinschränkungen
- 10A Strassenstrecken in der Nähe geschützter Gewässer
- 10B Strassenstrecken mit Tunnel: Liste der Strecken mit beschränkenden Kategorien
- Anhang 2 ¹⁸⁸
- Liste der zugelassenen Güter und Mengen
- Klasse 1 – Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
- Übrige Klassen
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