Verordnung über das Datenbearbeitungssystem private Sicherheitsdienstleistungen (935.412)
INHALT
Verordnung über das Datenbearbeitungssystem private Sicherheitsdienstleistungen (VDPS)
- Verordnung über das Datenbearbeitungssystem private Sicherheitsdienstleistungen (VDPS)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Zweck des DPS
- Art. 3 Verantwortliche Behörde
- 2. Abschnitt: Daten und Datenbearbeitung
- Art. 4 Bearbeitete Daten und Bearbeitungsrechte
- Art. 5 Erteilung der Zugriffsberechtigung
- Art. 6 Dokumente
- Art. 7 Technischer Betrieb und Systemverwaltung
- 3. Abschnitt: Datenschutz und Informatiksicherheit
- Art. 8 Sorgfaltspflichten
- Art. 9 Datensicherheit
- Art. 10 Protokollierung
- 4. Abschnitt: Aufbewahrung, Archivierung und Vernichtung der Daten
- Art. 11
- 5. Abschnitt: Inkrafttreten
- Art. 12
- Anhang 1
- Daten betreffend Unternehmen
- Anhang 2
- Daten betreffend das Personal und die Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsorgans
- Anhang 3
- Daten betreffend die Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie die Empfängerinnen und Empfänger von privaten Sicherheitsdienstleistungen
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