Reglement der kantonalen Verkehrskommission über die Abgrenzung der Aufgaben der Gesa... (733.21)
INHALT
Reglement der kantonalen Verkehrskommission über die Abgrenzung der Aufgaben der Gesamtkommission, der Ausschüsse, und des Präsidenten oder der Präsidentin
- Reglement der kantonalen Verkehrskommission über die Abgrenzung der Aufgaben der Gesamtkommission, der Ausschüsse, und des Präsidenten oder der Präsidentin
- 1. Ausschuss Verkehrsmassnahmen
- 1.1 Zusammensetzung
- 1.2 Zuständigkeiten
- 2. Ausschuss Erziehung
- 2.1 Zusammensetzung
- 2.2 Zuständigkeiten
- 3. Ausschuss Sicherheit
- 3.1 Zusammensetzung
- 3.2 Zuständigkeiten
- 3.2.1 Der Ausschuss ist grundsätzlich zuständig für die Bearbeitung von
- 3.2.2 Bis zur Bestellung einer Ombudsperson als Präsident oder Präsi-
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