Verordnung des EDI über technologische Verfahren sowie technische Hilfsstoffe zur... (817.022.42) 
                
                
            INHALT
Verordnung des EDI über technologische Verfahren sowie technische Hilfsstoffe zur Behandlung von Lebensmitteln (VtVtH)
- Verordnung des EDI über technologische Verfahren sowie technische Hilfsstoffe zur Behandlung von Lebensmitteln (VtVtH)
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
 - Art. 2 Begriffe
 - 2. Abschnitt: Anwendungsbedingungen für die Verfahren zur Verlängerung der Haltbarkeit und zur Erhöhung der hygienisch-mikrobiologischen Sicherheit
 - Art. 3 Gemeinsame Bestimmungen
 - Art. 4 Bestrahlung von Lebensmitteln
 - Art. 5 Behandlung von Lebensmitteln tierischer Herkunft zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen
 - Art. 6 Kennzeichnung
 - 3. Abschnitt: Enzyme und Extraktionslösungsmittel
 - Art. 7 Voraussetzungen für die Verwendung von Enzymen
 - Art. 8 Voraussetzungen für die Verwendung von Extraktionslösungsitteln
 - Art. 9 Kennzeichnung von Enzymen und Lebensmittelenzym-Zubereitungen, die als solche an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden
 - Art. 10 Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen und Lebensmittelenzym-Zubereitungen, die nicht als solche an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden
 - 4. Abschnitt: Nachführen der Anhänge
 - Art. 11
 - 5. Abschnitt: Schlussbestimmung
 - Art. 12 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ¹⁰
 - Extraktionslösungsmittel, die bei der Bearbeitung von Rohstoffen, Lebensmitteln, Lebensmittelbestandteilen oder Lebensmittelzutaten verwendet werden dürfen
 - 1 Extraktionslösungsmittel, die unter Einhaltung der nach GHP für sämtliche Verwendungszwecke üblichen Verfahren verwendet werden dürfen ¹¹
 - 2 Extraktionslösungsmittel mit festgelegten Verwendungsbedingungen und Rückstandshöchstwerten
 - 3 Extraktionslösungsmittel mit festgelegten Verwendungsbedingungen
 - Anhang 2
 - Anwendungsbedingungen für Verfahren zur Verlängerung der Haltbarkeit und zur Erhöhung der hygienisch-mikrobiologischen Sicherheit
 - 1. Erläuterungen
 - 2. Tabelle
 - Anhang 3
 - Technische Vorgaben für die Bestrahlung
 - 1 Quellen ionisierender Strahlung
 - 2 Maximal absorbierte Gesamtdosis
 - 3 Dosimetrie: Durchschnittlich absorbierte Gesamtdosis
 - 4 Verfahren
 - Anhang 4
 - Zulässige Verfahren zur Behandlung von Lebensmitteln tierischer Herkunft zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen mit anderen Verfahren als mit dem Abspülen mit Trinkwasser