Verordnung über Besoldungen und Entschädigungen für die praktische Ausbildung... (126.515.851.59)
INHALT
Verordnung über Besoldungen und Entschädigungen für die praktische Ausbildung der Absolventinnen des Kindergärtnerinnenseminars
- Verordnung über Besoldungen und Entschädigungen für die praktische Ausbildung der Absolventinnen des Kindergärtnerinnenseminars
- § 1.
- 1. Praxista g e
- 2. Ausbildungspraktikum
- 1. Praxista g e
- 2. Ausbildungspraktikum
- 1. Praxista g e
- 2. Bewährun g spraktikum
- § 2. Teamsitzungen
- § 3. Die Besoldungen und Entschädigungen werden nur ausgerichtet,
- § 4. Auf die Besoldungen und Entschädigungen gemäss Ziffer 1 wird je-
- § 5. Die Besoldungen und Entschädigungen werden nach Ende des Seme-
- § 6. Das Kindergärtnerinnenseminar wird mit der Auszahlung beauftragt.
- § 7. Regierungsratsbeschluss vom 25. September 1984
- § 8. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. November 1990 in
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