Abkommen zwischen der Schweiz und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung a... (0.672.923.21)
INHALT
Abkommen zwischen der Schweiz und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
- Abkommen zwischen der Schweiz und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
- Art. 1 Persönlicher Geltungsbereich
- Art. 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
- Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
- Art. 4 ³ Ansässige Person
- Art. 5 Betriebsstätte
- Art. 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
- Art. 7 Unternehmensgewinne
- Art. 8 Schifffahrt ⁵ und Luftfahrt
- Art. 9 Verbundene Unternehmen
- Art. 10 ⁷ Dividenden
- Art. 11 Zinsen
- Art. 12 Lizenzgebühren
- Art. 13 Gewinne aus der Veräusserung von Vermögen
- Art. 14 Selbständige Arbeit
- Art. 15 Unselbständige Arbeit
- Art. 16 Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen
- Art. 17 Künstler und Sportler
- Art. 18 Ruhegehälter und Renten
- Art. 19 Öffentlicher Dienst
- Art. 20 Studenten
- Art. 21 Vermögen
- Art. 22 Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Art. 23 Gleichbehandlung
- Art. 24 Verständigungsverfahren
- Art. 25 ²¹ Informationsaustausch
- Art. 26 Diplomaten und Konsularbeamte
- Art. 27 Verschiedene Bestimmungen
- Art. 28 Inkrafttreten
- Art. 29 Kündigung
- Unterschriften
- Auslegungsprotokoll ²⁴
- Briefwechsel zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Kanada zur Änderung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, unterzeichnet am 5. Mai 1997 in Bern ²⁵
- Artikel XIII des Protokolls vom 22. Oktober 2010 ²⁶
- Briefwechsel vom 28. Juni/23. Juli 2012 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Kanada betreffend das am 22. Oktober 2010 in Bern unterzeichnete Protokoll zur Änderung des am 5. Mai 1997 in Bern unterzeichneten Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ²⁷
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