Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hoc... (414.205.1) 
                
                
            INHALT
Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen
- Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Geltungsbereich
 - 2. Abschnitt: Kreditsystem und Studienstufen
 - Art. 3 Europäisches Kreditsystem ECTS
 - Art. 4 Gestuftes Studiensystem
 - Art. 5 Gliederung des Weiterbildungsangebots
 - 3. Abschnitt: Zulassung zu den Studienstufen
 - Art. 6 Zulassung zum Bachelorstudium
 - Art. 7 Zulassung zum Masterstudium: allgemeine Bestimmungen
 - Art. 8 Zulassung zum Masterstudium mit einem Bachelorabschluss desselben Hochschultyps
 - Art. 9 Zulassung zum Masterstudium mit einem Bachelorabschluss eines anderen Hochschultyps
 - Art. 10 Zulassung zum Doktoratsstudium
 - 4. Abschnitt: Titel
 - Art. 11 Von universitären Institutionen verliehene Titel
 - Art. 12 Von Fachhochschulen und anderen Institutionen des Fachhochschulbereichs verliehene Titel
 - Art. 13 Von pädagogischen Hochschulen verliehene Titel
 - Art. 14 Gleichwertigkeit von Lizentiat und Masterabschluss
 - 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 15 Aufhebung anderer Erlasse
 - Art. 16 Inkrafttreten