Verordnung über die Verpflegungskosten für Personen in Familien von Staatsfunktionär... (126.525) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Verpflegungskosten für Personen in Familien von Staatsfunktionären, die in staatlichen Anstalten und Betrieben verpflegt werden
- Verordnung über die Verpflegungskosten für Personen in Familien von Staatsfunktionären, die in staatlichen Anstalten und Betrieben verpflegt werden
 - 23. November 1941
 - § 1. Die Direktoren, Verwalter, Vorsteher staatlicher Anstalten und Betrie-
 - 1. Bei voller Verpflegung einer Person während mindestens einem Monat:
 - 2. Bei voller Verpflegung während kürzerer Zeit:
 - 3. Bei Abgabe einzelner Mahlzeiten:
 - 4.20 Franken
 - § 2. Für amtliche Besuchs- und Gastessen sind keine Entschädigungen zu
 - § 3. Die Verpflegungskosten nach § 1, die auf der Basis Dezember 1982 =
 - § 4. Die Verordnung tritt am 1. Januar 1987 in Kraft. Die Verordnung über