Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn über die Autobahnpolizei auf... (511.551.1)
INHALT
Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn über die Autobahnpolizei auf der N1 zwischen Koppigen (Kantonsgrenze) und Oensingen
- Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn über die Autobahnpolizei auf der N1 zwischen Koppigen (Kantonsgrenze) und Oensingen
- Artikel 1 erwähnten Autobahnstrecken. Dazu gehören Fahrbahn, Mittel-
- 1. die Aufsicht über den Verkehr;
- 2. die Anordnung aller Massnahmen, die zur Warnung der Verkehrs-
- 3. die Tatbestandsaufnahme bei Verkehrsunfällen und das Erstellen der
- 4. die Ausfällung von Bussen nach der Gesetzgebung des zuständigen
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