Vollzugsverordnung zum Kantonsratsbeschluss vom 27. März 1974 über die Ausrichtung... (126.551.2)
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Vollzugsverordnung zum Kantonsratsbeschluss vom 27. März 1974 über die Ausrichtung von Dienstalterszulagen an das Staatspersonal
- Vollzugsverordnung zum Kantonsratsbeschluss vom 27. März 1974 über die Ausrichtung von Dienstalterszulagen an das Staatspersonal
- 1. Die Dienstaltersgeschenke nach Ziffer 2 und 3 des Kantonsratsbeschlus-
- 2. Bei Vollendung des fünfundzwanzigsten Dienstjahres ist dem Geehrten
- 3. Zur Berechnung der Dienstaltersgeschenke dürfen nur die effektiven im
- 4. Ein durch Urlaub unterbrochenes Dienstjahr wird angerechnet, wenn
- 5. Diese Verordnung tritt rückwirkend am 1. Januar 1974 in Kraft. Auf den
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