Verordnung über die Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben im Bundesamt für Polizei (360.1) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben im Bundesamt für Polizei
- Verordnung über die Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben im Bundesamt für Polizei
 - Art. 1 Bundeskriminalpolizei im Bundesamt für Polizei
 - Art. 2 Aufgaben als Gerichtspolizei
 - Art. 3 ¹² Aufgaben als kriminalpolizeiliche Zentralstelle
 - Art. 3 a ¹⁵ Ersatznachweis
 - Art. 4 Zusammenarbeit mit Behörden
 - Art. 5 Weitergabe von Personendaten an auskunftspflichtige Behörden
 - Art. 6 Weitergabe von Personendaten an weitere Empfänger
 - Art. 7 Beschränkungen der Datenweitergabe
 - Art. 8 Polizeiverbindungsleute
 - Art. 9 Meldepflicht im Bereich des organisierten Verbrechens
 - Art. 10 Meldepflicht im Bereich des unerlaubten Betäubungsmittelverkehrs
 - Art. 10 a ⁴⁵ Finanzhilfe an das Schweizerische Polizeiinstitut
 - Art. 11 Aufhebung bisherigen Rechts
 - Art. 12 ⁴⁷ Inkrafttreten