Verordnung über die Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben im Bundesamt für Polizei (360.1)
INHALT
Verordnung über die Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben im Bundesamt für Polizei
- Verordnung über die Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben im Bundesamt für Polizei
- Art. 1 Bundeskriminalpolizei im Bundesamt für Polizei
- Art. 2 Aufgaben als Gerichtspolizei
- Art. 3 ¹² Aufgaben als kriminalpolizeiliche Zentralstelle
- Art. 3 a ¹⁵ Ersatznachweis
- Art. 4 Zusammenarbeit mit Behörden
- Art. 5 Weitergabe von Personendaten an auskunftspflichtige Behörden
- Art. 6 Weitergabe von Personendaten an weitere Empfänger
- Art. 7 Beschränkungen der Datenweitergabe
- Art. 8 Polizeiverbindungsleute
- Art. 9 Meldepflicht im Bereich des organisierten Verbrechens
- Art. 10 Meldepflicht im Bereich des unerlaubten Betäubungsmittelverkehrs
- Art. 10 a ⁴⁵ Finanzhilfe an das Schweizerische Polizeiinstitut
- Art. 11 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 12 ⁴⁷ Inkrafttreten
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