Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erz... (814.501.51) 
                
                
            INHALT
Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (SnAV)
- Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (SnAV)
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Geltungsbereich
 - Art. 2 Begriffe
 - Art. 3 Anerkannte Regeln der Technik
 - Art. 4 Spezialanwendungen und technische Neuerungen
 - 2. Abschnitt: Einrichtung und Betrieb von Anlagen
 - Art. 5 Ortsfeste Anlagen
 - Art. 6 Handgehaltene Röntgenanlagen
 - Art. 7 Anlagen im mobilen Einsatz
 - Art. 8 Anlagen in Bestrahlungsräumen
 - Art. 9 Übrige Anlagen
 - Art. 10 Bedienungseinrichtungen von Anlagen ohne Voll- oder Teilschutzeinrichtung
 - Art. 11 Warneinrichtungen
 - Art. 12 Sicherheitseinrichtungen
 - Art. 13 Ausserbetriebsetzung von Sicherheitseinrichtungen
 - Art. 14 Dokumentation zur Anlage
 - 3. Abschnitt: Standort und Abschirmung von Anlagen
 - Art. 15 Standort
 - Art. 16 Abschirmung und Zugänglichkeit von Anlagen
 - Art. 17 Unterlagen zum bautechnischen Strahlenschutz
 - 4. Abschnitt: Schutz von Personen
 - Art. 18
 - 5. Abschnitt: Wartung, Umbau, Reparatur und Kontrolle
 - Art. 19
 - 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 20 Aufhebung eines anderen Erlasses
 - Art. 21 Bestehende Bewilligungen
 - Art. 22 Inkrafttreten
 - Anhang 1
 - Begriffsbestimmungen
 - Anlagen für die Mess- und Regeltechnik
 - Anlagen für die Werkstoffprüfung
 - Anlagen für die Werkstoffveränderung
 - Bestrahlungsraum
 - Betriebsparameter
 - Orte ohne Daueraufenthalt
 - Personensicherheitssystem
 - Sicherheitseinrichtungen
 - Überwachungsschalter, zwangsbetätigte und zwangsöffnende
 - Untersuchungsgeräte
 - Anhang 2
 - Ortsfeste Anlagen ohne Voll- oder Teilschutzeinrichtung in Überwachungsbereichen
 - 1 Analytische Röntgenanlagen
 - 2 Anlagen für die Mess- und Regeltechnik
 - Anhang 3
 - Handgehaltene Röntgenanlagen mit beschränkter Leistung
 - Anhang 4
 - Anlagen im mobilen Einsatz
 - Anhang 5
 - Anlagen in Bestrahlungsräumen
 - Anhang 6
 - Anlagen in Bestrahlungsräumen mit einer Strahlenergie ab 1 MeV
 - Anhang 7
 - Musterberechnungstabelle