Verordnung über die Militärjustiz (516.41) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Militärjustiz (MJV)
- Verordnung über die Militärjustiz (MJV)
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Zweck
 - Art. 2 Geltungsbereich
 - 2. Abschnitt: Aufgabe
 - Art. 3
 - 3. Abschnitt: Aufgaben der Oberauditorin oder des Oberauditors
 - Art. 4 Oberauditorin oder Oberauditor
 - Art. 5 Meldungen an die Oberauditorin oder den Oberauditor
 - 4. Abschnitt: Administrative Bestimmungen und Militärdienstpflicht
 - Art. 6 Einteilung in die Militärjustiz
 - Art. 7 Administrative Unterstellung
 - Art. 8 Disziplinarstrafgewalt
 - Art. 9 Gradstruktur
 - Art. 10 Dauer der Militärdienstpflicht von Justizoffizierinnen und Justizoffizieren
 - Art. 11 Beförderungen und Ernennungen
 - Art. 12 Freiwillige Dienstleistungen
 - Art. 13 Ständige Dienstbereitschaft und Urlaub
 - Art. 14 Aufgebot
 - Art. 15 Uniform
 - Art. 16 Private Verteidigung durch Angehörige der Militärjustiz
 - 5. Abschnitt: Organisation der militärischen Strafbehörden
 - Art. 17 Strafverfolgungsbehörden
 - Art. 18 Ausserordentliche Auditorinnen und Auditoren sowie Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter
 - Art. 19 Militärgerichte
 - Art. 20 Militärappellationsgerichte
 - Art. 21 Militärkassationsgericht
 - Art. 22 Allgemeiner Dienstbefehl
 - 6. Abschnitt: Rechnungswesen
 - Art. 23
 - 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 24 Vollzug
 - Art. 25 Änderung eines anderen Erlasses
 - Art. 26 Übergangsbestimmungen
 - Art. 27 Inkrafttreten
 - Anhang 1
 - Voraussetzungen für die Ernennung oder die Beförderung der Justizoffizierinnen und Justizoffiziere und der anderen Angehörigen der Militärjustiz
 - 1. Justizoffizierinnen und Justizoffiziere
 - 2. Untersuchungsrichter-Anwärterinnen und -Anwärter gemäss Anhang 3 Ziffer 5 Buchstabe e
 - 3. Übrige Angehörige der Militärjustiz
 - Anhang 2
 - Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der Militärjustiz
 - 1. Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten, Auditorinnen und Auditoren sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
 - 2. Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter
 - 3. Untersuchungsrichter-Anwärterinnen und -Anwärter
 - 4. Zusätzliche Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der Militärjustiz
 - Anhang 3
 - Gradstruktur für die Angehörigen der Militärjustiz
 - Anhang 4
 - Subsidiäre Zuständigkeit der Strafbehörden nach Ort der Begehung gemäss Art. 26 Abs. 2 MStP
 - Auditorenregion 1, Untersuchungsrichterregion 1, Militärgericht 1
 - Auditorenregion 2, Untersuchungsrichterregion 2, Militärgericht 2
 - Auditorenregion 3, Untersuchungsrichterregion 3, Militärgericht 3
 - Anhang 5
 - Bestände der Strafverfolgungsbehörden
 - 1. Bestand der Auditorinnen und Auditoren
 - 2. Bestand der Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter
 - Anhang 6
 - Änderung eines anderen Erlasses