Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen u... (832.311.141) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV)
- Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV)
 - 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Begriffe
 - 2. Kapitel: Bestimmungen für alle Bauarbeiten
 - 1. Abschnitt: Allgemeines
 - Art. 3 Planung von Bauarbeiten
 - Art. 4 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept
 - Art. 5 Organisation der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
 - Art. 6 Schutzhelmtragpflicht
 - Art. 7 Warnkleider
 - Art. 8 Rettung von Verunfallten
 - 2. Abschnitt: Arbeitsplätze und Verkehrswege
 - Art. 9 Allgemeine Anforderungen
 - Art. 10 Entfernung von scharfkantigen und spitzigen Gegenständen
 - Art. 11 Verkehrswege
 - Art. 12 Nicht durchbruchsichere Flächen, Bauteile und Abdeckungen
 - Art. 13 Laufstege und Abdeckungen
 - Art. 14 Durchgang bei sich bewegenden Anlageteilen
 - Art. 15 Zugang bei Niveauunterschieden
 - Art. 16 Fahrbahnen
 - Art. 17 Schutz vor einstürzenden Bauteilen und herabfallenden Gegenständen und Materialien
 - Art. 18 Werfen oder Fallenlassen von Gegenständen und Materialien
 - Art. 19 Fahrten von Transportfahrzeugen und Baumaschinen
 - 3. Abschnitt: Leitern
 - Art. 20 Anforderungen
 - Art. 21 Arbeiten von tragbaren Leitern aus
 - 4. Abschnitt: Absturzsicherungen
 - Art. 22 Anforderungen an den Seitenschutz
 - Art. 23 Verwendung des Seitenschutzes
 - Art. 24 Niveauunterschiede bei Böden
 - Art. 25 Bodenöffnungen
 - Art. 26 Fassadengerüste bei Hochbauarbeiten
 - Art. 27 Auffangnetz und Fanggerüst für die Montage von vorgefertigten Dach- und Deckenelementen
 - Art. 28 Betreten von vorgefertigten Dach- und Deckenelementen
 - Art. 29 Andere Absturzsicherungen
 - 5. Abschnitt: Bestehende Anlagen und Energieversorgung
 - Art. 30 Bestehende Anlagen
 - Art. 31 Energieversorgung auf Baustellen
 - 6. Abschnitt: Arbeitsumgebung
 - Art. 32 Besonders gesundheitsgefährdende Stoffe
 - Art. 33 Luftqualität
 - Art. 34 Explosions- und Brandgefahr
 - Art. 35 Ertrinkungsgefahr
 - Art. 36 Lärm
 - Art. 37 Sonne, Hitze und Kälte
 - Art. 38 Beleuchtung
 - Art. 39 Naturgefahren
 - 7. Abschnitt: Transport
 - Art. 40
 - 3. Kapitel: Arbeiten auf Dächern
 - 1. Abschnitt: Schutz vor Stürzen über den Dachrand
 - Art. 41 Massnahmen an Dachrändern
 - Art. 42 Dachfangwand bei Arbeiten auf bestehenden Dächern
 - Art. 43 Schutz vor Abstürzen durch Öffnungen zwischen Spenglergang und Fassade
 - 2. Abschnitt: Schutz vor Stürzen durch das Dach
 - Art. 44 Allgemeines
 - Art. 45 Nicht durchbruchsichere Dachflächen
 - 3. Abschnitt: Arbeiten von geringem Umfang
 - Art. 46
 - 4. Kapitel: Gerüste
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 47 Trag- und Widerstandsfähigkeit
 - Art. 48 Nicht zu benützende Gerüstbestandteile
 - Art. 49 Fundation
 - Art. 50 Stabilität
 - Art. 51 Verankerung
 - Art. 52 Ein- und Anbauten am Gerüst
 - 2. Abschnitt: Arbeitsgerüste
 - Art. 53 Begriff
 - Art. 54 Verbot von Fassadengerüsten aus vertikal tragenden Holzstangen
 - Art. 55 Tragfähigkeit und Belagsbreite
 - Art. 56 Zugänge zu Arbeitsplätzen
 - Art. 57 Gerüstgänge
 - Art. 58 Spenglergang
 - Art. 59 Dachdeckerschutzwand
 - Art. 60 Montage und Demontage von Arbeitsgerüsten
 - Art. 61 Sichtkontrolle und Unterhalt
 - Art. 62 Nutzlast eines Arbeitsgerüstes oder eines Materialpodestes
 - Art. 63 Sperrung des Arbeitsgerüstes
 - Art. 64 Änderungen am Arbeitsgerüst
 - Art. 65 Besondere Bestimmungen für Rollgerüste
 - 3. Abschnitt: Fanggerüste und Auffangnetze
 - Art. 66 Fanggerüste
 - Art. 67 Auffangnetze
 - 5. Kapitel: Gräben, Schächte und Baugruben
 - Art. 68 Allgemeines
 - Art. 69 Minimale lichte Breite in Gräben und Schächten
 - Art. 70 Minimale Breite des Arbeitsraums in Baugruben
 - Art. 71 Freihaltung der Ränder von Gräben und Baugruben
 - Art. 72 Deponien von Aushub- und Baumaterial
 - Art. 73 Einsatz von Treppen und Leitern
 - Art. 74 Verhinderung des Überfahrens von Graben-, Schacht- und Baugruben sowie von Böschungskanten
 - Art. 75 Standfestigkeit des Baugrunds bei Böschungen
 - Art. 76 Sicherheitsnachweis bei Böschungen
 - Art. 77 Anforderungen an Spriessungen
 - Art. 78 Ausführung der Spriessungen
 - Art. 79 Sicherheitsnachweis bei Baugrundverbesserungen
 - Art. 80 Überhänge an Böschungen oder Grabenwänden
 - 6. Kapitel: Rückbau- und Abbrucharbeiten
 - 1. Abschnitt: Allgemeines
 - Art. 81
 - 2. Abschnitt: Bestimmungen für anerkannte Asbestsanierungsunternehmen
 - Art. 82 Grundsatz
 - Art. 83 Anerkennung von Asbestsanierungsunternehmen
 - Art. 84 Anforderungen an Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierungen
 - Art. 85 Fortbildung der Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierungen
 - Art. 86 Meldepflicht für Asbestsanierungsunternehmen
 - 7. Kapitel: Untertagarbeiten
 - Art. 87 Meldepflicht
 - Art. 88 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept
 - Art. 89 Redundante Energieversorgung
 - Art. 90 Klimatische Bedingungen
 - Art. 91 Belüftung
 - Art. 92 Erdgas in Gesteinsschichten
 - Art. 93 Explosions- und Brandgefahr
 - Art. 94 Beleuchtung
 - Art. 95 Arbeiten in Tunnels bei laufendem Bahn- oder Strassenverkehr
 - Art. 96 Transport
 - Art. 97 Schutz von technischen Installationen sowie Lager von Gefahrstoffen
 - Art. 98 Fusswege
 - Art. 99 Schutz vor einbrechendem Gestein und Wassereinbruch sowie Hohlraumsicherung
 - Art. 100 Sprengvortrieb
 - Art. 101 Warnkleider
 - 8. Kapitel: Abbau von Gestein, Kies und Sand
 - Art. 102 Meldepflicht für den Abbau von Gestein
 - Art. 103 Abbauplan
 - Art. 104 Böschungsneigung
 - Art. 105 Abbau von Gestein durch Sprengung
 - Art. 106 Abbau von Kies und Sand
 - Art. 107 Verbot der Unterhöhlung von Abbauwänden
 - Art. 108 Absturzsicherung
 - Art. 109 Schutz vor niedergehenden Steinen und Materialien
 - Art. 110 Massnahmen vor der Wiederaufnahme der Arbeiten
 - 9. Kapitel: Wärmetechnische Anlagen und Hochkamine
 - Art. 111 Begriffe
 - Art. 112 Persönliche Anforderungen
 - Art. 113 Steuer- und Schalteinrichtungen
 - Art. 114 Arbeiten an begehbaren wärmetechnischen Anlagen und an Hochkaminen
 - Art. 115 Zugänge zu Anlagen zur Ableitung der Abgase auf Dächern
 - Art. 116 Besteigen von Hochkaminen
 - Art. 117 Elektrische Anschlüsse über Dachständer
 - 10. Kapitel: Arbeiten am hängenden Seil
 - Art. 118
 - 11. Kapitel: Arbeiten in Rohrleitungen
 - Art. 119
 - 12. Kapitel: Rechtsschutz
 - Art. 120
 - 13. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 121 Vollzug
 - Art. 122 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
 - Art. 123 Übergangsbestimmung
 - Art. 124 Inkrafttreten