Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (817.023.11)
INHALT
Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS)
- Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 1 bis ⁵ Begriffe
- Art. 2 Importeurin oder Händlerin als Herstellerin
- 2. Abschnitt: Sicherheitsanforderungen an Spielzeug
- Art. 3
- 3. Abschnitt: Spielzeug auf Handelsmessen und Ausstellungen
- Art. 4
- 4. Abschnitt: Kennzeichnung
- Art. 5 Warnhinweise und Gebrauchsanweisung
- Art. 6 Identifikationskennzeichen
- Art. 7 Angabe von Namen und Adresse
- 5. Abschnitt: Konformität
- Art. 8 Konformitätsvermutung
- Art. 9 Sicherheitsbewertung
- Art. 10 Technische Unterlagen
- Art. 11 Konformitätsbewertungsverfahren
- Art. 12 Baumusterprüfung
- Art. 13 Baumusterprüfbescheinigung
- Art. 14 Konformitätserklärung
- Art. 15 Serienfertigung
- Art. 16 Lagerung und Transport
- 6. Abschnitt: Konformitätsbewertungsstelle
- Art. 17
- 7. Abschnitt: Bevollmächtigte
- Art. 18
- 8. Abschnitt: Selbstkontrolle
- Art. 19 Produktebeobachtung
- Art. 20 Stichproben und Prüfungen
- Art. 21 Rückverfolgbarkeit
- 9. Abschnitt: Zusammenarbeit mit der Vollzugsbehörde
- Art. 22
- 10. Abschnitt: ¹⁸ Nachführen der Anhänge
- Art. 23
- 11. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 24 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 25 Übergangbestimmungen
- Art. 25 a ²¹ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 25. November 2013
- Art. 25 b ²² Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 14. September 2015
- Art. 25 c ²³ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 16. Dezember 2016
- Art. 25 d ²⁴ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 12. März 2018
- Art. 25 e ²⁵ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 23. Oktober 2019
- Art. 25 f ²⁶ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 30. Juni 2021 betreffend Anhang 2
- Art. 26 Inkrafttreten
- Anhang 1 ²⁷
- Listen von Gegenständen, auf die diese Verordnung nicht anwendbar ist
- I Gegenstände, die nicht als Spielzeug im Sinne von Artikel 65 LGV gelten
- II Spielzeug im Sinne von Artikel 65 LGV, für das diese Verordnung nicht gilt
- Anhang 2 ²⁸
- Besondere Sicherheitsanforderungen an Spielzeug
- 1. Physikalische und mechanische Eigenschaften
- 2. Entzündbarkeit
- 3. Chemische Eigenschaften
- 4. Elektrische Eigenschaften
- 5. Hygiene
- 6. Radioaktivität
- Anhang 3 ⁴⁷
- Warnhinweise
- Vorbemerkung:
- Teil A Allgemeine Warnhinweise
- Teil B Besondere Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen für die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien
- 1. Spielzeug, das nicht zur Verwendung von Kindern unter 36 Monaten bestimmt ist
- 2. Aktivitätsspielzeug
- 3. Funktionelles Spielzeug
- 4. Chemisches Spielzeug
- 5. Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Trottinette (Roller) und Spielzeugfahrräder für Kinder
- 6. Wasserspielzeug
- 7. Spielzeug in Lebensmitteln
- 8. Imitation von Schutzmasken oder -helmen
- 9. Spielzeug, das dazu bestimmt ist, mittels Schnüren, Bändern, elastischen Bändern oder Gurten an Wiegen, Kinderbetten oder Kinderwagen befestigt zu werden
- 10. Verpackung für Duftstoffe in Brettspielen für den Geruchsinn, Kosmetikkoffern und Spielen für den Geschmacksinn
- Anhang 4 ⁵¹
- Technische Normen für die Sicherheit von Spielzeug ⁵²
- Anhang 5
- Technische Unterlagen
- Anhang 6
- Konformitätserklärung
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