Reglement über die Anstellungsbedingungen der von den Direktionsvorstehern direkt a... (II A/6/8)
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Reglement über die Anstellungsbedingungen der von den Direktionsvorstehern direkt angestellten Mitarbeiter
- Reglement über die Anstellungsbedingungen der von den Direktionsvorstehern direkt angestellten Mitarbeiter
- Art. 4 Lohnfortzahlung infolge Krankheit oder Unfalls Wird der Mitarbeiter infolge Krankheit oder Unfalls an der Arbeitsleistung verhindert, hat er, unter allfälliger Berücksichtigung des Beschäftigungsgra- des, nach Massgabe der folgenden Bestimmungen Anspruch auf Lohnfort- zahlung: – im ersten Dienstjahr 3 Monate
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