Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinsc... (441.1)
INHALT
Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG)
- Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Zweck
- Art. 3 Grundsätze
- 2. Abschnitt: Amtssprachen des Bundes
- Art. 4 Geltungsbereich
- Art. 5 Amtssprachen
- Art. 6 Wahl der Sprache
- Art. 7 Verständlichkeit
- Art. 8 Bundesversammlung
- Art. 9 Bundesrat und Bundesverwaltung
- Art. 10 Veröffentlichungen in Deutsch, Französisch und Italienisch
- Art. 11 Veröffentlichungen in Rätoromanisch
- Art. 12 Bekanntmachungen, Beschriftungen und Ausweise
- Art. 13 Völkerrechtliche Verträge
- 3. Abschnitt: Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften
- Art. 14 Schulischer Austausch
- Art. 15 Unterricht
- Art. 16 Weitere Massnahmen zur Sprachförderung
- Art. 17 Wissenschaftliche Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit
- Art. 18 Unterstützung von Organisationen
- Art. 19 Finanzhilfen für Übersetzungen
- Art. 20 Mehrsprachigkeit im öffentlichen Dienst
- 4. Abschnitt: Unterstützung der mehrsprachigen Kantone
- Art. 21
- 5. Abschnitt: Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur
- Art. 22
- 6. Abschnitt: Vollzug und Evaluation
- Art. 23 Gewährung von Finanzhilfen
- Art. 24 Ausschluss von Mehrfachunterstützung
- Art. 25 Berichterstattung, Evaluation und Statistik ⁹
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 26 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
- Art. 27 Referendum und Inkrafttreten
- Anhang
- Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
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