Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (351.6)
INHALT
Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (ZISG)
- Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (ZISG)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Anwendbares Recht
- Art. 2 a ⁵ Schutz von Personendaten
- 2. Kapitel: Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof
- 1. Abschnitt: Grundsätze der Zusammenarbeit
- Art. 3 Zentralstelle
- Art. 4 Konsultationen
- Art. 5 Ausführende Behörden
- Art. 6 Immunitätsfragen
- 2. Abschnitt: Zuständigkeit des Gerichtshofs
- Art. 7 Zuständigkeitsabgrenzung
- Art. 8 Anzeige und spontane Übermittlung von Beweismitteln und Informationen
- Art. 9 Unterbreitung einer Situation
- 3. Abschnitt: Verkehr mit dem Gerichtshof
- Art. 10 Form und Übermittlung von Ersuchen des Gerichtshofs
- Art. 11 Schweizerische Ersuchen
- Art. 12 Kosten
- 4. Abschnitt: Weitere Bestimmungen
- Art. 13 Durchbeförderung
- Art. 14 Konkurrierende Ersuchen
- Art. 15 Entschädigung
- 3. Kapitel: Überstellung der vom Gerichtshof verfolgten oder verurteilten Personen
- 1. Abschnitt: Voraussetzungen
- Art. 16 Grundsatz
- Art. 17 Inhalt und Unterlagen des Ersuchens
- 2. Abschnitt: Überstellungshaft und Sicherstellung
- Art. 18 Fahndung, Festnahme und Sicherstellung
- Art. 19 Überstellungshaftbefehl
- Art. 20 Überstellungshaft
- Art. 21 Aufhebung der Überstellungshaft
- 3. Abschnitt: Überstellungsentscheid
- Art. 22 Rechtliches Gehör
- Art. 23 Vereinfachte Überstellung
- Art. 24 Bewilligung der Überstellung
- Art. 25 Vollzug
- Art. 26 Vorübergehende Zuführung
- Art. 27 Grundsatz der Spezialität
- Art. 28 Kosten
- 4. Kapitel: Andere Formen der Zusammenarbeit
- 1. Abschnitt: Voraussetzungen
- Art. 29 Grundsatz
- Art. 30 Formen der Zusammenarbeit
- Art. 31 Vorsorgliche Massnahmen
- Art. 32 Anwendung der Verfahrensformen des Gerichtshofs
- Art. 33 Weiterleitung von Beweismitteln an einen anderen Staat
- 2. Abschnitt: Einzelne Formen der Zusammenarbeit
- Art. 34 Grundsätze für die Einvernahme
- Art. 35 Einvernahme einer verdächtigen Person
- Art. 36 Zustellung von Prozessakten
- Art. 37 Vorladung
- Art. 38 Untersuchungshandlungen auf schweizerischem Hoheitsgebiet
- Art. 39 Zeitweilige Übergabe inhaftierter Personen
- Art. 40 Herausgabe von Beweismitteln
- Art. 41 Herausgabe zur Einziehung, zur Zuweisung an den Treuhandfonds oder zur Rückerstattung
- 3. Abschnitt: Verfahren
- Art. 42 Inhalt des Ersuchens
- Art. 43 Eintretensverfügung und Vollzug
- Art. 44 Nationale Sicherheit
- Art. 45 Zustellung von Verfügungen
- Art. 46 Teilnahme am Verfahren und Akteneinsicht
- Art. 47 Vereinfachtes Verfahren
- Art. 48 Schlussverfügung
- 4. Abschnitt: Rechtsmittel
- Art. 49 ³³ Beschwerde an das Bundesstrafgericht
- Art. 50 Beschwerdelegitimation
- Art. 51 Beschwerdegründe und ‑frist
- Art. 52 Aufschiebende Wirkung
- 5. Kapitel: Vollstreckung der Sanktionen des Gerichtshofs
- 1. Abschnitt: Strafentscheide
- Art. 53 Voraussetzungen
- Art. 54 Entscheid über das Ersuchen des Gerichtshofs um Übernahme der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe
- Art. 55 Vollzug der Freiheitsstrafe
- Art. 56 Gesuche der verurteilten Person
- Art. 57 Kosten
- 2. Abschnitt: Einziehungsanordnungen
- Art. 58
- 6. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 59 Änderung bisherigen Rechts
- Art. 60 Referendum und Inkrafttreten
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