Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtsch... (0.961.1) 
                
                
            INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung
 - Gliederung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung
 - Präambel
 - Erster Abschnitt Grundbestimmungen
 - Art. 1 Ziel des Abkommens
 - Art. 2 Sachlicher Geltungsbereich
 - Art. 3 Ausnahmen vom sachlichen Geltungsbereich
 - Art. 4 Anwendung des innerstaatlichen Rechts
 - Art. 5 Grundsatz der Nichtdiskriminierung
 - Art. 6 Aufsichtsbehörde
 - Zweiter Abschnitt Zulassungsbedingungen
 - Art. 7 Zulassungspflicht
 - Art. 8 Geltungsbereich der Zulassung
 - Art. 9 Rechtsform
 - Art. 10 Bedingungen für die Zulassung
 - Art. 11 Erteilung der Zulassung
 - Art. 12 Ausdehnung des Geltungsbereichs der Zulassung
 - Art. 13 Zulassungsverfahren
 - Art. 14 Ablehnung des Zulassungsantrags
 - Dritter Abschnitt Ausübungsbedingungen
 - Art. 15 Anlage der Aktivwerte
 - Art. 16 Bildung der Solvabilitätsspanne
 - Art. 17 Solvabilitätsprüfung
 - Art. 18 Wiederherstellung gesunder Finanzverhältnisse
 - Art. 19 Bildung von technischen Reserven
 - Art. 20 Kongruenz und Belegenheit der Bedeckung der technischen Reserven
 - Art. 21 Vorschriften über die Bedeckung der technischen Reserven
 - Art. 22 Bilanz
 - Art. 23 Nichtbeachtung der Vorschriften über die technischen Reserven
 - Art. 24 Übertragung des Versicherungsbestandes
 - Art. 25 Genehmigung der Versicherungsbedingungen und Tarife
 - Art. 26 Dokumentation
 - Vierter Abschnitt Entzug der Zulassung
 - Art. 27 Voraussetzungen für den Entzug
 - Art. 28 Entzugsverfahren
 - Art. 29 Entzug der für den Sitz eines Unternehmens erteilten Zulassung
 - Fünfter Abschnitt Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
 - Art. 30 Bedingungen für die Zusammenarbeit
 - Art. 31 Ziele der Zusammenarbeit
 - Art. 32 Informationsaustausch
 - Art. 33 Geheimhaltungspflicht
 - Sechster Abschnitt Allgemeine und Schlussbestimmungen
 - Art. 34 Sonderbestimmungen und Drittlandunternehmen
 - Art. 35 Integrierende Bestandteile des Abkommens
 - Art. 36 Verstösse gegen Verpflichtungen aus diesem Abkommen
 - Art. 37 Gemischter Ausschuss
 - Art. 38 Beilegung von Streitigkeiten
 - Art. 39 Entwicklung der innerstaatlichen Rechtsordnung
 - Art. 40 Revision des Abkommens
 - Art. 41 Nicht unter das Abkommen fallende Versicherungstätigkeiten
 - Art. 42 Kündigung
 - Art. 43 Räumlicher Geltungsbereich
 - Art. 44 Inkrafttreten
 - Unterschriften
 - Anhang Nr. 1 ³
 - Einteilung der unter das Abkommen fallenden Versicherungszweige
 - A. Einteilung der Risiken nach Versicherungszweigen
 - B. Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Zweige erteilt wird
 - C. Zusätzliche Risiken
 - D. Beistandsleistung
 - Anhang Nr. 2 ⁴
 - Bestimmung der nicht unter das Abkommen fallenden Versicherungen, Geschäftsvorgänge und Unternehmen
 - A. Ausschluss von Versicherungen
 - B. Ausschluss von Geschäftsvorgängen
 - C. Ausschluss von Unternehmen in besonderen Lagen
 - D. Ausschluss bestimmter Unternehmen
 - Anhang Nr. 3 ⁵
 - Aufzählung der zulässigen Rechtsformen
 - Anhang Nr. 4
 - Sonderbestimmungen für bestimmte Mitgliedstaaten der Gemeinschaft
 - Anhang Nr. 5
 - Methoden zur Berechnung der Schwankungsrückstellung für den Zweig Kreditversicherung und Voraussetzungen für eine Befreiung von der Verpflichtung zur Bildung einer Schwankungsrückstellung
 - A. Methoden
 - Methode Nr. 1
 - Methode Nr. 2
 - Methode Nr. 3
 - Methode Nr. 4
 - B. Befreiung
 - Protokoll Nr. 1 Die Solvabilitätsspanne
 - Art. 1 ⁷ Definition der Solvabilitätsspanne
 - Art. 2 ¹¹
 - Art. 3 ¹² Definition des Garantiefonds
 - Art. 4 ¹⁴
 - Protokoll Nr. 2 Der Tätigkeitsplan
 - Art. 1 Inhalt des Plans
 - Art. 2 ¹⁵ Ausnahmebestimmungen
 - Protokoll Nr. 3 Verhältnis zwischen Euro und Schweizer Franken
 - Art. 1 Euro
 - Art. 2 Verhältnis zwischen den nationalen Währungen und dem Euro
 - Art. 3 Änderung des Verhältnisses zwischen Euro und Schweizer Franken
 - Protokoll Nr. 4 Agenturen und Zweigniederlassungen von Unternehmen, die ihren Sitz ausserhalb der Hoheitsgebiete haben, in denen dieses Abkommen anwendbar ist
 - Art. 1 Bedingungen für die Zulassung
 - Art. 2 Technische Reserven
 - Art. 3 Solvabilitätsspanne
 - Art. 4 Kontrolle und Wiederherstellung gesunder Finanzverhältnisse
 - Art. 5 Abkommen mit Drittstaaten
 - Briefwechsel Nr. 1 Grundsatz der Nichtdiskriminierung
 - Briefwechsel Nr. 2 Anwendungsbereich der Zulassung
 - Briefwechsel Nr. 3 Hauptbevollmächtigter
 - Briefwechsel Nr. 4 Zuweisung von in unmittelbarem Eigentum von Versicherungsunternehmen befindlichen Grundstücken zum schweizerischen Sicherungsfonds
 - Briefwechsel Nr. 5 Anlagegrundsätze
 - Briefwechsel Nr. 6 Schweizerischer Katalog der Versicherungszweige
 - Briefwechsel Nr. 7 Gesellschaftskapital der Versicherungsunternehmen
 - Briefwechsel Nr. 8 Übergangsregelung für die Beistandsleistung
 - Briefwechsel Nr. 9 Übergangsregelung für die in Paragraph 2.1 des Protokolls Nr. 2 genannten Grossrisiken
 - Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien betreffend den Zeitraum zwischen der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten des Abkommens
 - Schlussakte