Verordnung über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (170.512.1)
INHALT
Verordnung über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsverordnung, PublV)
- Verordnung über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsverordnung, PublV)
- 1. Kapitel: Amtliche Sammlung des Bundesrechts
- 1. Abschnitt: Inhalte
- Art. 1 Rechtsetzende und nicht rechtsetzende völkerrechtliche Verträge
- Art. 2 Völkerrechtliche Verträge und Beschlüsse von beschränkter Tragweite
- Art. 3 Völkerrechtliche Verträge und Beschlüsse von beschränkter Geltungsdauer
- Art. 4 Änderungen von völkerrechtlichen Verträgen und Beschlüssen
- Art. 5 Geltungsbereiche multilateraler völkerrechtlicher Verträge sowie Vorbehalte, Erklärungen, Einwendungen und Mitteilungen zu solchen Verträgen
- Art. 6 Anhänge
- Art. 7 Mitteilungen
- Art. 8 Formelle Berichtigungen
- 2. Abschnitt: …
- Art. 9 ¹⁰
- 3. Abschnitt: Ordentliche Veröffentlichung
- Art. 10 Zeitpunkt der Veröffentlichung
- Art. 11 Nichteinhaltung der Frist
- 4. Abschnitt: Dringliche Veröffentlichung
- Art. 12
- 5. Abschnitt: Veröffentlichung durch Verweis
- Art. 13 Zuständigkeit
- Art. 14 Ausgestaltung
- Art. 15 Änderungen, Berichtigungen und Aufhebungen
- Art. 16 ¹³ Pflichten der federführenden Behörde
- 6. Abschnitt: Ausserordentliche Veröffentlichung
- Art. 17 Formen
- Art. 18 Inhalt
- Art. 19 Verfahren
- 2. Kapitel: Systematische Sammlung des Bundesrechts
- Art. 20
- 3. Kapitel: Bundesblatt
- 1. Abschnitt: Inhalte
- Art. 21 Texte, die der Genehmigung durch die Bundesversammlung unterliegen
- Art. 22 Texte, die nach Artikel 13 Absatz 2 PublG veröffentlicht werden
- Art. 23 Veröffentlichung durch Verweis
- 2. Abschnitt: Hinweise
- Art. 24 Hinweis auf verabschiedete dringliche Bundesgesetze
- Art. 25 Hinweis auf Erlasse der Bundesversammlung, die erst später veröffentlicht werden
- 4. Kapitel: Weitere auf der Publikationsplattform veröffentlichte Texte
- Art. 26 ¹⁶
- 5. Kapitel: Gemeinsame Bestimmungen
- 1. Abschnitt: Suchhilfen
- Art. 27 Register und Verzeichnisse
- Art. 28 Suchmaschine und Direktzugriffe
- 2. Abschnitt: Elektronische Daten
- Art. 29 Format der elektronischen Daten
- Art. 30 Elektronische Signatur
- 3. Abschnitt: Amtssprachen
- Art. 31 Nach den Amtssprachen getrennte Ausgaben
- Art. 32 Benutzerführung für die elektronische Veröffentlichung
- Art. 33 Ausnahmen von der Veröffentlichung in den Amtssprachen
- Art. 33 a ²³ Veröffentlichung in weiteren Sprachen
- 4. Abschnitt: Erscheinungsweise
- Art. 34
- 5. Abschnitt: Gedruckte Veröffentlichungen
- Art. 35 Periodika
- Art. 36 ²⁷ Einzelausgaben
- Art. 37 Mindestanzahl an gedruckten Exemplaren
- Art. 38 Vertrieb
- 6. Abschnitt: Massnahmen zur Sicherstellung der rechtzeitigen Veröffentlichung
- Art. 39 Pflichten der BK und der federführenden Behörde
- Art. 40 Texte des Landesrechts
- Art. 41 Völkerrechtliche Verträge und Beschlüsse des internationalen Rechts
- 7. Abschnitt: Zeitpunkt der Veröffentlichung
- Art. 42
- 8. Abschnitt: Datensicherheit und Datenschutz
- Art. 43 Datensicherheit
- Art. 44 Besonders schützenswerte Personendaten in Texten des BBl
- Art. 45 ³⁴ Besonders schützenswerte Personendaten in Texten der AS und der SR
- Art. 46 Besonders schützenswerte Personendaten in den gedruckten Ausgaben und in den abgeschlossenen Daten
- 9. Abschnitt: Verwertung durch Dritte
- Art. 47 Bezug von Daten zum Eigengebrauch
- Art. 48 ³⁵
- Art. 49 Auflagen für die Verwertung von Daten
- 10. Abschnitt: Einsichtnahme und Bezug
- Art. 50 Einsichtnahme
- Art. 51 ⁴² Gebühren
- 6. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 52 Vollzug
- Art. 53 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
- Art. 54 Inkrafttreten
- Anhang ⁴⁶
- Technische Anforderungen
- 1. Format PDF
- 2. Elektronische Signatur
- 3. Zusätzliche Formate
- 4. Form der Texte für die Lieferung an die BK
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