Verordnung über elektrische Leitungen (734.31)
INHALT
Verordnung über elektrische Leitungen (Leitungsverordnung, LeV)
- Verordnung über elektrische Leitungen (Leitungsverordnung, LeV)
- 1. Titel: Allgemeine Bestimmungen
- 1. Kapitel: Zweck, Geltungsbereich und Begriffe
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Geltungsbereich
- Art. 3 Weitere Vorschriften
- Art. 4 Begriffe
- 2. Kapitel: Sicherheit
- Art. 5 Grundsatz
- Art. 6 Regeln der Technik
- Art. 7 Störschutz
- Art. 8 Vermeiden von Beeinflussungen durch Leitungen
- Art. 9 Verhältnis zu anderen Leitungen oder Infrastrukturanlagen
- Art. 10 Vorübergehende Gefährdung
- Art. 11 ¹⁷ Landschafts- und Umweltschutz
- Art. 11 a ¹⁸ Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei bestehenden Leitungen
- 2. Titel: Bauvorschriften
- 1. Kapitel: ²⁰ Anzuwendende Übertragungstechnologie
- Art. 11 b Grundsatz
- Art. 11 c Ermittlung des Mehrkostenfaktors eines konkreten Vorhabens
- Art. 11 d Einhaltung des Mehrkostenfaktors
- Art. 11 e ²³ Überschreitung des Mehrkostenfaktors
- 1 a . Kapitel: ²⁴ Freileitungen
- 1. Abschnitt: Schwachstromfreileitungen
- Art. 12 Leitungsführung
- Art. 13 Abstand der Leiter unter sich und zu den Tragwerken
- Art. 14 Abstand zum Boden
- Art. 15 Abstand zu Bäumen
- Art. 16 Abstand zu Gewässern
- Art. 17 Leiter und Tragelemente von Luftkabeln
- Art. 18 Grösster Leiterzug
- Art. 19 Grösster Leiterdurchhang
- Art. 20 Leiterverbindungen
- Art. 21 Isolatoren
- Art. 22 Befestigungselemente
- Art. 23 Materialbeständigkeit
- Art. 24 Tragfähigkeit und Standfestigkeit von Tragwerken, Fundamenten, Verstrebungen und Verankerungen
- Art. 25 Tragwerkfundamente
- Art. 26 Verankerungen
- Art. 27 Schutz der Tragwerke
- Art. 28 Kennzeichnung der Tragwerke
- 2. Abschnitt: Starkstromfreileitungen
- Art. 29 Störschutz
- Art. 30 Vogelschutz
- Art. 31 Verhaltenshinweise
- Art. 32 Besteigen der Tragwerke
- Art. 33 Abstand der Leiter unter sich und zu den Tragwerken
- Art. 34 Abstand zum Boden
- Art. 35 Abstand zu Bäumen
- Art. 36 Abstand zu Gebäuden
- Art. 37 Abstand von Niederspannungsleitungen zu Gebäuden
- Art. 38 Abstand von Hochspannungsfreileitungen zu Gebäuden
- Art. 39 Areale mit grossen Menschenansammlungen, Spiel- und Sportanlagen
- Art. 40 Abstand zu Gewässern
- Art. 41 Beleuchtungskörper an Hochspannungs-Tragwerken
- Art. 42 Kandelaber
- Art. 43 Verkehrsschilder und Schutzwände
- Art. 44 Schiessplätze
- Art. 45 Leiter und Tragelemente von Luftkabeln
- Art. 46 Grösster Leiterzug
- Art. 47 Grösster Leiterdurchhang
- Art. 48 Zugbeanspruchung und Leiterdurchhang von Regelleitungen
- Art. 49 Leiterverbindungen
- Art. 50 Isolatoren
- Art. 51 Isolatoren in Mehrfachketten
- Art. 52 Armaturen
- Art. 53 Materialbeständigkeit
- Art. 54 Belastungsannahmen für Tragwerke und Fundamente
- Art. 55 Tragwerkarten
- Art. 56 Tragfähigkeit und Standfestigkeit von Tragwerken, Fundamenten, Verstrebungen und Verankerungen
- Art. 57 Holztragwerke für Regelleitungen
- Art. 58 Verankerungen, Dachständer
- Art. 59 Schutz der Tragwerke
- Art. 60 Kennzeichnung der Tragwerke
- Art. 61 Tragwerkfundamente
- 2. Kapitel: Kabelleitungen
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 62 Werkpläne
- Art. 63 Zugänglichkeit
- Art. 64 Sicherung freigelegter Leitungsabschnitte
- Art. 65 Allgemeine technische Anforderungen
- Art. 66 Kennzeichnung
- Art. 67 Verlegung von Kabelleitungen
- Art. 68 Verlegung im Erdreich
- Art. 69 Verlegung in Kabelschutzrohren
- Art. 70 Verlegung in Tunnels und Stollen
- Art. 71 Verlegung in Gewässern
- Art. 72 Erdung
- 2. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für Starkstromkabelleitungen
- Art. 73 Kabelart
- Art. 74 Netzkabel
- Art. 75 Niederspannungsnetzkabel
- Art. 76 Gewässerschutz
- Art. 77 Markierung
- 3. Kapitel: Annäherungen, Parallelführungen und Kreuzungen von elektrischen Leitungen unter sich
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 78 Zulässigkeit und Leitungsführung
- Art. 79 Anordnung von Freileitungen
- Art. 80 Mechanischer Schutz für herabführende Leiter
- Art. 81 Abstände
- Art. 82 Besteigen der Tragwerke
- 2. Abschnitt: Annäherungen, Parallelführungen und Kreuzungen von Schwachstrom- und Starkstromfreileitungen
- Art. 83 Schwachstrom- und Niederspannungsleitungen auf gemeinsamen Tragwerken
- Art. 84 Schwachstrom- und Niederspannungsleitungen an Gebäuden
- Art. 85 Parallelführungen von Schwachstrom- und Hochspannungsleitungen auf gemeinsamen Tragwerken
- Art. 86 Kreuzungen von Schwachstrom- und Hochspannungsleitungen auf gemeinsamen Tragwerken
- Art. 87 Kreuzungen von Schwachstrom- und Starkstromleitungen bei getrennten Tragwerken
- 3. Abschnitt: Annäherungen, Parallelführungen und Kreuzungen von Starkstromfreileitungen unter sich
- Art. 88 Mehrere parallele Starkstromfreileitungen
- Art. 89 Abstände
- Art. 90 Nachträgliche Kreuzungen
- Art. 91 Leitungsanordnung
- 4. Abschnitt: Parallelführungen und Kreuzungen von Kabelleitungen
- Art. 92 Leitungsführung
- Art. 93 Wärmestau und Brandschutz
- Art. 94 Kabelleitungen für Anlagen mit Schutzfunktionen
- Art. 95 Hochspannungskabelleitungen grosser Leistung
- Art. 96 Abstände und Abdeckungen
- 4. Kapitel: Annäherungen, Parallelführungen und Kreuzungen elektrischer Leitungen mit anderen Anlagen
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmung
- Art. 97
- 2. Abschnitt: Annäherungen, Parallelführungen und Kreuzungen elektrischer Leitungen mit Eisenbahn-, Standseilbahn- und Trolleybusanlagen (Bahnen)
- Art. 98 Leitungstragwerke
- Art. 99 Abstand bei Annäherungen und Parallelführungen
- Art. 100 Kreuzungen von Bahnen mit Fahrleitung
- Art. 101 Abstand bei Kreuzungen
- Art. 102 Kreuzungen von Bahnen ohne Fahrleitung
- Art. 103 Kabelunterführungen
- Art. 104 Unterführung von Hochspannungsfreileitungen unter Bahnbrücken
- 3. Abschnitt: Annäherungen, Parallelführungen und Kreuzungen elektrischer Leitungen mit Luftseilbahnen und Skiliften
- Art. 105 Leitungstragwerke
- Art. 106 Erdungen
- Art. 107 Skilifte, Materialseilbahnen
- Art. 108 Annäherungen und Parallelführungen
- Art. 109 Kreuzungen mit Schwachstrom- oder Niederspannungsleitungen
- Art. 110 Kreuzungen mit Hochspannungsfreileitungen
- Art. 111 Abstand übergeführter Hochspannungsfreileitungen
- Art. 112 Schutzkonstruktion über Luftseilbahnen
- Art. 113 Untergeführte Hochspannungsfreileitungen
- 4. Abschnitt: Annäherungen, Parallelführungen und Kreuzungen elektrischer Leitungen mit Nationalstrassen und anderen Verkehrswegen
- Art. 114 Rücksicht auf den Weiterausbau der Nationalstrassen
- Art. 115 Anordnung von Tragwerken
- Art. 116 ³³ Zusätzliche Bewilligung
- Art. 117 Erdungen
- Art. 118 Annäherungen und Parallelführungen
- Art. 119 Kreuzungen
- Art. 120 Freileitungsunterführungen bei Brücken
- Art. 121 Kabelleitungen
- Art. 122 Kabelkanäle und ‑durchführungen
- 5. Abschnitt: Annäherungen, Parallelführungen und Kreuzungen elektrischer Leitungen mit Rohrleitungsanlagen
- Art. 123 Parallelführung
- Art. 124 Abstand
- Art. 125 Oberirdische Rohrleitungen
- Art. 126 Elektrische Auftrennung
- Art. 127 Kreuzungen mit Freileitungen
- Art. 128 Nicht dem Rohrleitungsgesetz unterstellte Rohrleitungen
- 6. Abschnitt: Annäherungen, Parallelführungen und Kreuzungen elektrischer Leitungen mit Tankanlagen
- Art. 129 Grundsatz
- Art. 130 Abstand zu Unterflur-Tankanlagen
- Art. 131 Abstand zu Überflur-Tankanlagen
- Art. 132 Grössere Abstände aus feuerwehrtechnischen Gründen
- Art. 133 Abstand von Kabelleitungen
- Art. 134 Erdungsanlagen
- 3. Titel: Betrieb, Instandhaltung und Kontrolle von elektrischen Leitungen
- Art. 135 Instandhaltung und Kontrollen
- Art. 136 Kontrollbericht
- Art. 137 Instruktion der Feuerwehr
- Art. 138 Ausser Betrieb gesetzte Leitungen
- Art. 139 Arbeiten an Starkstromleitungen
- Art. 140 Arbeiten an Kabelleitungen
- Art. 141 Besondere Schutzmassnahmen
- Art. 142 Massnahmen bei der Bergung von Reisenden aus Fahrzeugen von Luftseilbahnen
- 4. Titel: Schlussbestimmungen
- Art. 143 ³⁶
- Art. 144 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 145 Änderung bisherigen Rechts
- Art. 146 Übergangsbestimmung
- Art. 147 Inkrafttreten
- Anhang 1 ³⁹
- Begriffe
- Anhang 2
- Zusätzliche Schutzmassnahmen beim Zusammentreffen von Starkstromfreileitungen mit anderen Anlagen und Objekten
- Anhang 3
- Mindestabstände zum Boden
- 1. Schwachstromfreileitungen
- 2. Starkstromfreileitungen
- Anhang 4
- Tragwerke für Schwachstromfreileitungen
- 1 Belastungsannahmen
- 2 Sicherheitswerte
- 3 Holztragwerke
- 4 Knicksicherheit der Konstruktionsteile aus Holz
- Anhang 5
- Schutz gegen elektromagnetische Störungen durch Koronaeffekte
- Anhang 6
- Direktabstände
- 1 Abstände der Leiter zu den Tragwerken
- 2 Abstände der Leiter
- 3 Sonderfälle
- Anhang 7
- Mindestabstände von Niederspannungsfreileitungen zu Gebäuden
- Anhang 8
- Mindestabstände von Hochspannungsfreileitungen zu Gebäuden
- 1 Figur 1
- 2 Figur 2
- Anhang 9
- Abstände zu Kandelabern
- Anhang 10
- Schiessanlagen
- 1. Schiessanlage 250 m und 300 m (mit Ordonnanzmunition)
- 2. Schiessanlage 25 m und 50 m (mit Ordonnanzmunition)
- 3. In den Zonen A und B dürfen sich weder Tragwerke, Tragwerkteile und Leiter noch Luftkabel befinden. In der Zone C sind Tragwerke oder Tragwerkteile aus Holz oder mit Holz verkleidete Tragwerke zulässig.
- Anhang 11
- Festigkeit von Werkstoffen
- Anhang 12
- Zugbeanspruchung und Durchhang von Regelleitungen
- 1. Leiterdurchhang und Leiterbeanspruchung für Regelleitungen aus Aluminium oder Aldrey
- 2. Leiterdurchhang und Leiterbeanspruchung für Regelleitungen aus Kupfer
- Anhang 13
- Werkstoffe für Tragwerke von Starkstromfreileitungen
- 1 Stahl
- 2 Stahlbeton
- 3 Holz
- Anhang 14
- Belastungsannahmen für Tragwerke und Fundamente von Starkstromfreileitungen
- 1 Belastungsannahmen
- 2 Allgemeine Bestimmungen
- 3 Betriebliche Belastungsannahmen für alle Tragwerke
- 4 Theoretische Belastungsannahmen
- Anhang 15
- Lastannahmen für Starkstromfreileitungen
- 1 Windkräfte
- 2 Zusatzlasten
- [Bild bitte in Originalquelle ansehen]3 Reduktionsfaktor
- Anhang 16
- Holzmasten für Regelleitungen
- 1 Minimalmasse
- 2 Durchmesser und Querschnitte der Leiter
- 3 Bestimmung der Stärkeklassen der Holzmasters
- Anhang 17
- Abstände bei Parallelführungen und Kreuzungen von elektrischen Leitungen unter sich
- Annäherungen und Parallelführungen auf gemeinsamen Tragwerken Tabelle 1
- Kreuzungen auf gemeinsamen Tragwerken Tabelle 2
- Annäherungen und Parallelführungen bei getrennten Tragwerken Tabelle 3.1
- Annäherungen und Parallelführungen bei getrennten Tragwerken Tabelle 3.2
- Kreuzungen bei getrennten Tragwerken Tabelle 4.1
- Kreuzungen bei getrennten Tragwerken Tabelle 4.2
- Abstand zu fremden Tragwerken und Gebäuden Tabelle 5
- Anhang 18
- Bahnprofil
- Anhang 19 ⁴²
- Rohrleitungsanlagen
- 1 Mindesthorizontalabstände bei Annäherungen und Parallelführungen von Starkstromanlagen und Rohrleitungsanlagen
- 2 Mindestabstände zwischen unterirdischen Schwach- oder Starkstromkabelleitungen und Rohrleitungsanlagen
- Anhang 20 ⁴³
- Inhaltsverzeichnis
- Anhänge:
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