Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei (955.23) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei (MGwV)
- Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei (MGwV)
 - 1. Kapitel: Aufgaben
 - Art. 1 ⁴
 - 2. Kapitel: Bearbeitung von Meldungen und Informationen ¹⁵
 - 1. Abschnitt: Registrierung
 - Art. 2 ¹⁶ Herkunft der Daten
 - Art. 3 ²⁵ Analyse der Meldungen
 - Art. 3 a ³² Verkehr mit der Meldestelle
 - Art. 4 ³⁴ Erfassung
 - 2. Abschnitt: Überprüfung und Abklärungen
 - Art. 5 ³⁸
 - Art. 6 Informationsbeschaffung nach dem ZentG ³⁹
 - Art. 7 Zusammenarbeit mit Behörden, Ämtern sowie Aufsichtsorganisationen und Selbstregulierungsorganisationen ⁴⁰
 - 3. Abschnitt: Übermittlung von Informationen an eine Strafverfolgungsbehörde ⁴⁵
 - Art. 8 ⁴⁶ Anzeige an eine Strafverfolgungsbehörde
 - Art. 9 Benachrichtigung des Finanzintermediärs
 - Art. 10 ⁵⁰ Benachrichtigung
 - Art. 11 ⁶⁰
 - 3. Kapitel: Zusammenarbeit
 - Art. 12 Schweizer Behörden
 - Art. 13 ⁶³ Ausländische Behörden
 - 4. Kapitel: Informationssystem ⁶⁵
 - Art. 14 Zweck
 - Art. 15 Herkunft der Informationen
 - Art. 16 ⁸¹ Bearbeitete Daten
 - Art. 17 ⁸⁶ Verschlüsselung
 - Art. 18 ⁸⁷ Funktionen
 - Art. 19 Datensicherheit und Protokollierung
 - Art. 20 ⁹⁴ Zugriff auf das Informationssystem
 - Art. 21 und 22 ⁹⁵
 - 5. Kapitel: ⁹⁶ Statistische Daten, Jahresbericht und Analysen
 - Art. 23
 - 6. Kapitel: Schutz und Archivierung der Daten
 - Art. 24 Kontrolle
 - Art. 25 Weitergabe von Daten
 - Art. 26 ¹⁰² Einschränkung der Weitergabe von Daten
 - Art. 27 ¹⁰⁶
 - Art. 28 Dauer der Aufbewahrung und Löschen der Daten
 - Art. 29 Übergabe der Daten und der Dokumente an das Bundesarchiv
 - 7. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 30 Aufhebung bisherigen Rechts
 - Art. 30 a ¹¹¹ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 27. November 2019
 - Art. 31 ¹¹² Inkrafttreten
 - Anhang 1 ¹¹³
 - Daten, die im Informationssystem bearbeitet werden können
 - 1 Daten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Meldungen (Fallverwaltung)
 - 2 Daten im Zusammenhang mit der Personenverwaltung
 - 3 Daten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Strafbehörde
 - 4 Daten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Finanzintermediäre und Händler
 - 5 Daten im Zusammenhang mit Konten
 - 6 Daten zu Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Meldungen
 - Anhang 2 ¹¹⁴