Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (446.11)
INHALT
Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsverordnung, KJFV)
- Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsverordnung, KJFV)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- 1. Abschnitt: Allgemeines
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Begriffe
- Art. 3 Fachstelle des Bundes für die Kinder- und Jugendpolitik
- Art. 4 Grundsatz der Finanzhilfen
- Art. 5 Aufteilung der Finanzmittel nach den Artikeln 7–11 KJFG
- Art. 6 Anrechenbare Ausgaben
- 2. Abschnitt: Einreichung der Finanzhilfegesuche
- Art. 7 Formulare und Informatiksystem
- Art. 8 Einreichung des Gesuchs
- 3. Abschnitt: Bearbeitung der Finanzhilfegesuche
- Art. 9 Eintreten
- Art. 10 Prüfung des Gesuchs
- Art. 11 Entscheid
- Art. 12 Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- 4. Abschnitt: Controlling und Veröffentlichung
- Art. 13 Controlling
- Art. 14 Aufbewahrung der Unterlagen
- Art. 15 Veröffentlichung der Finanzhilfen
- 2. Kapitel: Besondere Bestimmungen
- 1. Abschnitt: Finanzhilfen an Dachverbände und Koordinationsplattformen für die Betriebsstruktur und für regelmässige Aktivitäten
- Art. 16 Gesuch
- Art. 17 Eintreten
- Art. 18 Kriterien
- 2. Abschnitt: Finanzhilfen an Einzelorganisationen für die Betriebsstruktur und für regelmässige Aktivitäten
- Art. 19 Gesuche
- Art. 20 Eintreten
- Art. 21 Kriterien
- Art. 22 Bemessung der Finanzhilfen
- 3. Abschnitt: Finanzhilfen für Modellvorhaben und Partizipationsprojekte
- Art. 23 Modellvorhaben und Partizipationsprojekte
- Art. 24 Thematische Schwerpunkte und Zielvorgaben
- Art. 25 Gesuche
- Art. 26 Voraussetzungen für Modellvorhaben
- Art. 27 Voraussetzungen für Partizipationsprojekte
- Art. 28 Koordination
- Art. 29 Teilzahlungen und Berichterstattung
- 4. Abschnitt: Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung
- Art. 30 Gesuch
- Art. 31 Eintreten
- Art. 32 Abrechnungsrelevante Angaben zu den Kursen
- Art. 33 Bemessung der Finanzhilfen
- 5. Abschnitt: Finanzhilfen für die Durchführung von Projekten zur Förderung der politischen Partizipation von Kindern und Jugendlichen auf Bundesebene
- Art. 34 Förderung der politischen Partizipation von Kindern und Jugendlichen
- Art. 35 Gesuche
- Art. 36 Voraussetzungen
- Art. 37 Koordination
- Art. 38 Teilzahlungen und Berichterstattung
- 6. Abschnitt: Finanzhilfen an Kantone und Gemeinden für Vorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung mit Modellcharakter
- Art. 39 Vorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung mit Modellcharakter
- Art. 40 Gesuche
- Art. 41 Voraussetzungen
- 7. Abschnitt: Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendpolitik
- Art. 42 Elektronische Plattform
- Art. 43 Zusammenarbeit mit den Akteuren der Kinder- und Jugendpolitik
- 8. Abschnitt: Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen
- Art. 44
- 3. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 45 Vollzug
- Art. 46 Aufhebung eines Erlasses
- Art. 47 Übergangsbestimmungen
- Art. 48 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und für regelmässige Aktivitäten von Einzelorganisationen (Art. 7 Abs. 2 KJFG)
- 1. Qualitative Kriterien für alle Organisationstypen
- 1.1 Qualitätsmanagement
- 1.2 Vernetzung mit anderen Organisationen
- 1.3 Interne und externe Kommunikationsmassnahmen
- 1.4 Partizipation
- 1.5 Dienstleistungen
- 1.6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf
- 2. Quantitative Kriterien
- 2.1. Mitgliederbasierte Organisationen
- 2.1.1. Grundvoraussetzungen
- A. Mitglieder
- B. Tätigkeit in verschiedenen Sprachregionen
- 2.1.2 Weitere Kriterien
- C. Veranstaltungstage
- D. Anteil der unter 30-Jährigen in Geschäftsstelle und Vorstand
- E. Gruppenlagertage
- F. Betreuerinnen und Betreuer
- G. Durchgeführte Versammlungen
- 2.2. Nichtmitgliederbasierte Organisationen
- 2.2.1. Grundvoraussetzungen
- A. Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- B. Tätigkeit in verschiedenen Sprachregionen
- C. Veranstaltungstage
- 2.2.2 Weitere Kriterien
- D. Anteil der unter 30-Jährigen in Geschäftsstelle und Vorstand
- E. Gruppenlagertage
- F. Betreuerinnen und Betreuer
- G. Durchgeführte Versammlungen
- 2.3 Austauschorganisationen
- 2.3.1. Grundvoraussetzungen
- A. Individuelle Austausche
- B. Tätigkeit in verschiedenen Sprachregionen
- 2.3.2 Weitere Kriterien
- C. Veranstaltungstage
- D. Anteil der unter 30-Jährigen in Geschäftsstelle und Vorstand
- E. Individuelle Austauschtage
- F. Betreuerinnen und Betreuer
- G. Durchgeführte Versammlungen
- Anhang 2 (Art. 30 Abs. 4 und 5 sowie 33 Abs. 3)
- Finanzhilfen an private Trägerschaften für die Aus- und Weiterbildung
- 1. Spezifische Merkmale, die einen Zuschlag rechtfertigen können (Art. 30 Abs. 3 Bst. g)
- 2. Bemessung der Finanzhilfen (Art. 33)
- 2.1 Für Präsenzkurse
- 2.2 Für Onlinekurse
- 2.3
- 2.4 Kursdauer
Feedback