Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und ... (211.435.11) 
                
                
            INHALT
Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV-EJPD)
- Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV-EJPD)
 - 1. Abschnitt: Gegenstand
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Lieferung der Daten über Urkundspersonen aus anderen Systemen über eine Schnittstelle an das UPReg
 - Art. 2 Technische Anforderungen
 - Art. 3 Gesuch um Bewilligung, Daten zu liefern
 - 3. Abschnitt: Erstellen elektronischer Dokumente und Verbale
 - Art. 4 Einlesen eines Papierdokuments
 - Art. 5 Verbalseite und Verbal
 - Art. 6 Dateiformate der elektronischen Dokumente
 - 4. Abschnitt: Sichtbare Darstellung der Signatur der Urkundsperson und Signiervorgang
 - Art. 7
 - 5. Abschnitt: Form und Inhalt der Zulassungsbestätigung
 - Art. 8 Form und technischer Inhalt der Zulassungsbestätigung
 - 6. Abschnitt: Abrufen und Anbringen der Zulassungsbestätigung
 - Art. 9 Abrufen der Zulassungsbestätigung
 - Art. 10 Vermittlung des Zugriffs auf das UPReg durch Dritte
 - Art. 11 Voraussetzungen für die Ausgabe der Zulassungsbestätigung
 - Art. 12 Ausgabe der Zulassungsbestätigung
 - Art. 13 Anbringen der Zulassungsbestätigung
 - 7. Abschnitt: Ausgabe und Anbringen des elektronischen Siegels des UPReg
 - Art. 14 Ausgabe des Siegels
 - Art. 15 Anbringen des Siegels an das Dokument
 - 8. Abschnitt: Kantonale Zertifikate
 - Art. 16
 - 9. Abschnitt: Gegenstand der Prüfung, die das Validatorsystem durchführt
 - Art. 17
 - 10. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 18 Übergangsbestimmung für Dritte
 - Art. 19 Übergangsbestimmung für die Überprüfung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen ohne elektronische Zulassungsbestätigung
 - Art. 20 Aufhebung eines anderen Erlasses
 - Art. 21 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ⁵
 - Technische Anforderungen an Schnittstellen, über die dem UPReg Daten über Urkundspersonen aus anderen Systemen geliefert werden
 - Anhang 2
 - Anerkannte elektronische Dateiformate
 - Anhang 3 ⁷
 - Technische Anforderungen zur Vermittlung des Zugriffs auf das UPReg