Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (780.11)
INHALT
Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF)
- Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- 1. Abschnitt: Einleitung
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe und Abkürzungen
- 2. Abschnitt: Überwachungsanordnung
- Art. 3 Eingaben beim Dienst ÜPF
- Art. 4 Durchführung der Überwachung
- Art. 5 Schutz von Amts- und Berufsgeheimnissen
- Art. 6 Geheimhaltungspflicht
- Art. 7 Technische Datensortierung (Filterung)
- Art. 8 Aufzeichnung der Telefonate zu Beweiszwecken
- Art. 9 Überwachungsakte
- 3. Abschnitt: Arbeitszeiten und Pikett-Regelung
- Art. 10 Normalarbeitszeiten und Feiertage
- Art. 11 Leistungen ausserhalb der Normalarbeitszeiten
- 4. Abschnitt: Statistiken
- Art. 12 Statistik über Überwachungsmassnahmen und Auskünfte
- Art. 13 Statistik über Überwachungsmassnahmen mit besonderen technischen Geräten und besonderen Informatikprogrammen
- 2. Kapitel: Postverkehr
- Art. 14 Pflichten der PDA
- Art. 15 Anordnung zur Überwachung des Postverkehrs
- Art. 16 Überwachungstypen
- 3. Kapitel: Fernmeldeverkehr
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen für Auskünfte und Überwachungen
- Art. 17 Auskunftsgesuche
- Art. 18 Pflichten für die Lieferung von Auskünften
- Art. 19 Identifikation der Teilnehmenden
- Art. 20 Erfassung von Angaben zur Person bei Mobilfunkdiensten
- Art. 21 Aufbewahrungsfristen
- Art. 22 Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste mit weitergehenden Auskunftspflichten
- Art. 23 Erfüllungsgehilfen zur Erteilung von Auskünften und Durchführung von Überwachungen
- Art. 24 Standardisierung von Auskunfts- und Überwachungstypen
- Art. 25 Besondere Auskünfte und Überwachungen
- Art. 26 Auskunftstypen im Allgemeinen
- Art. 27 Auskunftstypen mit flexibler Namenssuche
- Art. 28 Überwachungstypen
- 2. Abschnitt: Qualitätssicherung
- Art. 29 Qualität der übermittelten Daten
- Art. 30 Testschaltungen
- 3. Abschnitt: Sicherstellung der Auskunfts- und Überwachungsbereitschaft
- Art. 31 Überprüfung der Auskunfts- und Überwachungsbereitschaft
- Art. 32 Gültigkeitsdauer der Bestätigung
- Art. 33 Abnahmeverfahren
- Art. 34 Ungültigerklärung der Bestätigung der Auskunfts- und Überwachungsbereitschaft
- 4. Abschnitt: Auskunftstypen für Netzzugangsdienste
- Art. 35 Auskunftstyp IR_4_NA: Auskünfte über Teilnehmende von Netzzugangsdiensten
- Art. 36 Auskunftstyp IR_6_NA: Auskünfte über Netzzugangsdienste
- Art. 37 Auskunftstyp IR_7_IP: Identifikation der Benutzerschaft bei eindeutig zugeteilten IP-Adressen
- Art. 38 Auskunftstyp IR_8_IP (NAT): Identifikation der Benutzerschaft bei nicht eindeutig zugeteilten IP-Adressen (NAT)
- Art. 39 ¹⁶ Auskunftstyp IR_9_NAT: Auskünfte über NAT‑Übersetzungsvorgänge
- 5. Abschnitt: Auskunftstypen für Anwendungen
- Art. 40 Auskunftstyp IR_10_TEL: Auskünfte über Teilnehmende von Telefonie- und Multimediadiensten
- Art. 41 Auskunftstyp IR_12_TEL: Auskünfte über Telefonie- und Multimediadienste
- Art. 42 Auskunftstyp IR_13_EMAIL: Auskünfte über Teilnehmende von E‑Mail-Diensten
- Art. 43 Auskunftstyp IR_15_COM: Auskünfte über Teilnehmende von anderen Fernmelde- oder abgeleiteten Kommunikationsdiensten
- 6. Abschnitt: Weitere Auskunftstypen
- Art. 44 Auskunftstyp IR_17_PAY: Auskünfte über die Zahlungsweise der Teilnehmenden von Fernmelde- und abgeleiteten Kommunikationsdiensten
- Art. 45 Auskunftstyp IR_18_ID: Ausweiskopie
- Art. 46 Auskunftstyp IR_19_BILL: Rechnungskopie
- Art. 47 Auskunftstyp IR_20_CONTRACT: Vertragskopie
- Art. 48 Auskunftstyp IR_21_TECH: Technische Daten
- 7. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs
- Art. 49 Anordnung zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs
- Art. 50 Überwachungspflichten
- Art. 51 FDA mit reduzierten Überwachungspflichten
- Art. 52 Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste mit weitergehenden Überwachungspflichten
- Art. 53 Zugang zu den Anlagen
- 8. Abschnitt: Typen der Echtzeitüberwachung von Netzzugangsdiensten
- Art. 54 Überwachungstyp RT_22_NA_IRI: Echtzeitüberwachung von Randdaten bei Netzzugangsdiensten
- Art. 55 Überwachungstyp RT_23_NA_CC_IRI: Echtzeitüberwachung von Inhalten und Randdaten bei Netzzugangsdiensten
- 9. Abschnitt: Typen der Echtzeitüberwachung von Anwendungen
- Art. 56 Überwachungstyp RT_24_TEL_IRI: Echtzeitüberwachung von Randdaten bei Telefonie- und Multimediadiensten
- Art. 57 Überwachungstyp RT_25_TEL_CC_IRI: Echtzeitüberwachung von Inhalten und Randdaten bei Telefonie- und Multimediadiensten
- Art. 58 Überwachungstyp RT_26_EMAIL_IRI: Echtzeitüberwachung von Randdaten bei E-Mail-Diensten
- Art. 59 Überwachungstyp RT_27_EMAIL_CC_IRI: Echtzeitüberwachung von Inhalten und Randdaten bei E-Mail-Diensten
- 10. Abschnitt: Typen der rückwirkenden Überwachung
- Art. 60 Überwachungstyp HD_28_NA: rückwirkende Überwachung von Randdaten bei Netzzugangsdiensten
- Art. 61 Überwachungstyp HD_29_TEL: rückwirkende Überwachung von Randdaten bei Telefonie- und Multimediadiensten
- Art. 62 Überwachungstyp HD_30_EMAIL: rückwirkende Überwachung von Randdaten bei E-Mail-Diensten
- Art. 63 Überwachungstyp HD_31_PAGING: Bestimmung der letzten Aktivität des mobilen Endgerätes der überwachten Person
- Art. 64 Überwachungstyp AS_32_PREP_COV: Netzabdeckungsanalyse in Vorbereitung eines Antennensuchlaufs
- Art. 65 Überwachungstyp AS_33_PREP_REF: Referenzkommunikationen oder Referenznetzzugänge in Vorbereitung eines Antennensuchlaufs
- Art. 66 Überwachungstyp AS_34: Antennensuchlauf
- 11. Abschnitt: Notsuche, Fahndung und Mobilfunklokalisierung terroristischer Gefährderinnen und Gefährder ²²
- Art. 67 Überwachungstypen EP: Notsuche
- Art. 68 Fahndung
- Art. 68 a ²³ Überwachungstyp ML_50_RT: Mobilfunklokalisierung terroristischer Gefährderinnen und Gefährder in Echtzeit
- 12. Abschnitt: Netzexterne Identifikatoren
- Art. 69
- 4. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 70 Organisatorische, administrative und technische Vorschriften
- Art. 71 Vollzug
- Art. 72 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 73 Änderung anderer Erlasse
- Art. 74 Übergangsbestimmungen
- Art. 74 a ²⁸ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 4. Mai 2022 betreffend die Mobilfunklokalisierung terroristischer Gefährderinnen und Gefährder
- Art. 75 Inkrafttreten
- Anhang
- Begriffe und Abkürzungen
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