Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (913.1)
INHALT
Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV)
- Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV)
- 1. Kapitel: Gegenstand sowie Formen der Finanzhilfen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Formen der Finanzhilfen
- 2. Kapitel: Gemeinsame Bestimmungen
- 1. Abschnitt: Voraussetzungen für die Finanzhilfen
- Art. 3 Empfänger und Empfängerinnen der Finanzhilfen
- Art. 4 Ort der Umsetzung der Massnahmen
- Art. 5 Eigentum am Betrieb und an den unterstützten Bauten und Anlagen sowie Pachtverhältnisse
- Art. 6 Minimale Betriebsgrösse
- Art. 7 Eigenfinanzierung
- Art. 8 Beitrag des Kantons
- Art. 9 Wettbewerbsneutralität
- 2. Abschnitt: Anrechenbare Kosten
- Art. 10
- 3. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen für Investitionskredite
- Art. 11 Grundsatz
- Art. 12 Sicherheiten
- Art. 13 Rückzahlungsfristen für Investitionskredite
- 3. Kapitel: Tiefbaumassnahmen
- 1. Abschnitt: Massnahmen
- Art. 14 Unterstützte Massnahmen
- Art. 15 Finanzhilfen für begleitende Massnahmen
- Art. 16 Finanzhilfen für Grundlagenbeschaffungen und Vorabklärungen
- Art. 17 Unterstützte Arbeiten bei Bauten und Anlagen
- 2. Abschnitt: Voraussetzungen
- Art. 18 Allgemeine Voraussetzungen
- Art. 19 Voraussetzungen für einzelbetriebliche Massnahmen
- Art. 20 Voraussetzungen für gemeinschaftliche Massnahmen
- Art. 21 Zusätzliche Voraussetzungen für Finanzhilfen im Bereich des Bodens und des Wasserhaushalts
- Art. 22 Zusätzliche Voraussetzungen für Basisinfrastrukturen im ländlichen Raum
- 3. Abschnitt: Höhe der Beiträge und der Investitionskredite
- Art. 23 Anrechenbare und nicht anrechenbare Kosten
- Art. 24 Anrechenbare Kosten für die periodische Wiederinstandstellung
- Art. 25 Beitragssätze
- Art. 26 Zusatzbeiträge
- Art. 27 Kürzung von Beiträgen aufgrund von Vermögen bei einzelbetrieblichen Massnahmen
- Art. 28 Höhe der Investitionskredite
- 4. Kapitel: Hochbaumassnahmen
- 1. Abschnitt: Massnahmen
- Art. 29 Einzelbetriebliche Massnahmen
- Art. 30 Gemeinschaftliche Massnahmen
- 2. Abschnitt: Voraussetzungen
- Art. 31 Persönliche Voraussetzungen
- Art. 32 Tragbare Belastung
- Art. 33 Natur-, gewässer- und tierschützerische Anforderungen
- Art. 34 Zusätzliche Voraussetzungen für landwirtschaftliche Ökonomiegebäude
- Art. 35 Zusätzliche Voraussetzungen für gewerbliche Kleinbetriebe
- 3. Abschnitt: Höhe der Beiträge und der Investitionskredite
- Art. 36 Anrechenbare Kosten
- Art. 37 Höhe der Beiträge und spezifische Bestimmungen zu den Massnahmen
- Art. 38 Kürzung von Beiträgen aufgrund von Vermögen bei einzelbetrieblichen Massnahmen
- Art. 39 Höhe der Investitionskredite und spezifische Bestimmungen zu den Massnahmen
- 5. Kapitel: Zusätzliche Strukturverbesserungsmassnahmen
- 1. Abschnitt: Massnahmen und Voraussetzungen
- Art. 40 Einzelbetriebliche Massnahmen
- Art. 41 Gemeinschaftliche Massnahmen
- Art. 42 Persönliche Voraussetzungen
- Art. 43 Tragbare Belastung
- 2. Abschnitt: Höhe der Beiträge und der Investitionskredite
- Art. 44 Anrechenbare Kosten
- Art. 45 Höhe der Beiträge und spezifische Bestimmungen zu den Massnahmen
- Art. 46 Höhe der Investitionskredite und spezifische Bestimmungen zu den Massnahmen
- 6. Kapitel: Projekte zur regionalen Entwicklung
- 1. Abschnitt: Massnahmen und Voraussetzungen
- Art. 47 Massnahmen
- Art. 48 Voraussetzungen
- 2. Abschnitt: Höhe der Beiträge und der Investitionskredite
- Art. 49 Anrechenbare Kosten
- Art. 50 Beitragssätze
- Art. 51 Höhe der Investitionskredite
- 7. Kapitel: Verfahren
- 1. Abschnitt: Gesuchsabwicklung
- Art. 52 Stellungnahme des BLW vor der Gesuchseinreichung
- Art. 53 Gesuche um Finanzhilfen
- Art. 54 Antrag des Kantons an das BLW
- Art. 55 Genehmigungsverfahren
- Art. 56 Vereinbarung bei Projekten zur regionalen Entwicklung
- 2. Abschnitt: Baubeginn, Erwerbe und Ausführung
- Art. 57 Baubeginn und Erwerbe
- Art. 58 Ausführung des Vorhabens
- Art. 59 Auszahlung der Beiträge
- 3. Abschnitt: Sicherung der Massnahmen
- Art. 60 Unterhalts- und Bewirtschaftungspflicht
- Art. 61 Beginn des Zweckentfremdung- und Zerstückelungsverbots nach Artikel 102 LwG
- Art. 62 Grundbuchanmerkung bei Beiträgen
- 4. Abschnitt: Rückforderung von Beiträgen und Widerruf von Investitionskrediten
- Art. 63 Voraussetzungen für die Rückforderung von Beiträgen
- Art. 64 Verfahren der Rückforderung von Beiträgen und Haftung
- Art. 65 Abrechnung über die zurückgeforderten Beiträge
- Art. 66 Ausnahmen vom Zweckentfremdungsverbot
- Art. 67 Rückforderung von Beiträgen bei einer Zweckentfremdung
- Art. 68 Ausnahmen vom Zerstückelungsverbot
- Art. 69 Rückforderung von Beiträgen bei einer Zerstückelung
- Art. 70 Rückforderung von Beiträgen und Widerruf von Investitionskrediten aus anderen Gründen als der Zweckentfremdung und der Zerstückelung
- 8. Kapitel: Verwaltung der Investitionskredite
- Art. 71 Verwaltung des Fonds-de-Roulement
- Art. 72 Rückforderung und Neuzuteilung von Bundesmitteln
- 9. Kapitel: Aufsicht
- Art. 73 Oberaufsicht des Bundes
- Art. 74 Aufsicht durch die Kantone
- 10. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 75 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 76 Änderung anderer Erlasse
- Art. 77 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Gefährdung der Besiedelungsdichte
- Anhang 2
- Richtwerte für die Tragbarkeit von Tiefbaumassnahmen
- Anhang 3
- Anrechenbare Kosten für die periodische Wiederinstandstellung von Weganlagen
- 1. Aufwand der Massnahme
- 2. Abstufung der anrechenbaren Kosten nach Aufwand
- Anhang 4
- Zusatzbeiträge für Tiefbaumassnahmen
- 1. Abstufung der Zusatzbeiträge für Zusatzleistungen
- 2. Abstufung der Zusatzbeiträge für Wiederherstellungen
- 3. Abstufung der Zusatzbeiträge für besondere Erschwernisse
- Anhang 5
- Ansätze und Bestimmungen der Finanzhilfen für Hochbaumassnahmen
- 1 Finanzhilfen für Ökonomiegebäude für raufutterverzehrende Tiere
- 1.1 Ansätze
- 1.2 Spezifische Bestimmungen
- 2 Finanzhilfen für Alpgebäude
- 2.1 Ansätze
- 2.2 Spezifische Bestimmungen
- 3 Ansätze für Investitionskredite für besonders tierfreundliche Ökonomiegebäude für Schweine und Geflügel
- 4. Investitionskredite für Wohnhäuser
- 4.1 Ansätze
- 4.2 Spezifische Bestimmungen
- 5 Ansätze für Finanzhilfen für Verarbeitung, Lagerung oder Vermarktung
- 6 Ansätze für Investitionskredite für weitere Hochbaumassnahmen
- 7 Ansätze für Finanzhilfen für Grundlagenbeschaffungen
- Anhang 6 ²²
- Finanzhilfen für zusätzliche Strukturverbesserungsmassnahmen
- 1 Investitionskredit für die Starthilfe zur Förderung des Erwerbs landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke (Art. 40 Abs. 2 Bst. a)
- 2 Ansätze für Investitionskredite für Massnahmen zur Förderung des Erwerbs landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke (Art. 40 Abs. 2 Bst. b)
- 3 Finanzhilfen für Massnahmen zur Förderung der Tiergesundheit und einer besonders umwelt- und tierfreundlichen Produktion (Art. 40 Abs. 2 Bst. c)
- 3.1 Reduktion der Ammoniakemissionen
- 3.1.1 Ansätze
- 3.1.2 Spezifische Bestimmungen
- 3.2 Reduktion der Schadstoffbelastung
- 3.2.1 Ansätze
- 3.2.2 Spezifische Bestimmungen
- 3.3 Massnahmen des Heimat- und Landschaftsschutzes
- 3.3.1 Ansätze
- 3.3.2 Spezifische Bestimmungen
- 3.4 Klimaschutz
- 3.4.1 Ansätze
- 3.4.2 Spezifische Bestimmungen
- 4 Ansätze für Finanzhilfen für Massnahmen zur Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit (Art. 41 Abs. 2)
- Anhang 7
- Massgebende anrechenbare Kosten für Projekte zur regionalen Entwicklung
- Anhang 8
- Rückforderung bei gewinnbringender Veräusserung
- Anhang 9
- Änderung anderer Erlasse
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