Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (814.610)
INHALT
Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)
- Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
- Art. 2 Verzeichnisse der Abfälle und der Entsorgungsverfahren ⁸
- Art. 3 Begriffe
- 2. Kapitel: Verkehr mit Abfällen im Inland
- 1. Abschnitt: Übergabe von Abfällen
- Art. 4 Pflichten der Inhaberinnen und Inhaber
- Art. 5 Vermischen und Verdünnen von Abfällen
- Art. 6 Begleitscheinpflicht ¹⁵
- Art. 7 Kennzeichnung von Sonderabfällen
- 2. Abschnitt: Entgegennahme von Abfällen
- Art. 8 Bewilligungspflicht
- Art. 9 Bewilligungsgesuch
- Art. 10 Erteilung der Bewilligung
- Art. 11 Kontrolle bei der Entgegennahme von Abfällen mit Begleitscheinpflicht ¹⁹
- Art. 12 ²³ Meldepflichten
- 3. Abschnitt: Transport von Abfällen mit Begleitscheinpflicht ²⁷
- Art. 13
- 3. Kapitel: Grenzüberschreitender Verkehr mit Abfällen
- 1. Abschnitt: Aus- und Einfuhrbeschränkungen
- Art. 14
- 2. Abschnitt: Ausfuhr
- Art. 15 Bewilligungspflicht
- Art. 16 ³³ Gesuch
- Art. 17 ³⁵ Voraussetzungen für die Ausfuhrbewilligung
- Art. 18 Befristung der Bewilligungen
- Art. 19 Behandlungsfristen und Information des betroffenen Kantons
- Art. 20 ⁴⁰ Sicherheitsleistung
- Art. 21 Mitteilungspflicht
- 3. Abschnitt: Einfuhr
- Art. 22 Zustimmungserfordernis
- Art. 23 ⁴³ Voraussetzungen für die Zustimmung
- Art. 24 ⁴⁴ Befristung der Zustimmung
- Art. 25 Behandlungsfristen und Information
- Art. 26 Notifizierung durch das Entsorgungsunternehmen in der Schweiz
- Art. 27 Mitteilungspflicht
- Art. 28 ⁴⁵
- 4. Abschnitt: Durchfuhr
- Art. 29 Kontrolle bei der Durchfuhr
- Art. 30 ⁴⁸
- 5. Abschnitt: Notifizierungsbögen, Begleitscheine und Kennzeichnung ⁴⁹
- Art. 31 Notifizierungsbogen und Begleitscheine
- Art. 32 Kennzeichnung von Sonderabfällen
- 6. Abschnitt: Rücknahme
- Art. 33 Bei erlaubtem Verkehr
- Art. 34 Bei unerlaubtem Verkehr
- Art. 35 Anzeige
- 7. Abschnitt: Verkehr mit Sonderabfällen im Ausland
- Art. 36
- 4. Kapitel: Vollzug
- Art. 37 Vollzug durch die Kantone und den Bund
- Art. 38 Koordination zwischen den Bundesbehörden
- Art. 39 ⁶² Vollzugshilfen
- Art. 40 Besondere Aufgaben der Kantone
- Art. 41 Elektronische Datenbank und Datenzugriff
- Art. 42 Statistik und Liste der Abgeberbetriebe und Entsorgungsunternehmen
- Art. 43 Aufgaben der Zollverwaltung ⁷⁰
- 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 44 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
- Art. 45 Übergangsbestimmungen
- Art. 46 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁷⁷
- Begleitscheine für den Verkehr mit Abfällen im Inland
- 1 Inhalt, Verwendung und Form
- 2 Ausnahmen
- 3 Elektronischer Begleitschein
- Anhang 2 ⁷⁹
- Vertrag über die Entsorgung beim grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen
- 1 Vertrag für die Ausfuhr von Abfällen
- 2 Vertrag für die Einfuhr von Abfällen
- Anhang 3
- Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
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