Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (837.2)
INHALT
Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG)
- Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG)
- 1. Abschnitt: Anwendbarkeit des ATSG
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Zweck, Grundsatz und Bestandteile der Überbrückungsleistungen
- Art. 2 Zweck
- Art. 3 Grundsatz
- Art. 4 Bestandteile der Überbrückungsleistungen
- 3. Abschnitt: Voraussetzungen für Überbrückungsleistungen
- Art. 5 Anspruch auf Überbrückungsleistungen
- Art. 6 Vorrang der Ergänzungsleistungen
- 4. Abschnitt: Höhe der Überbrückungsleistungen
- Art. 7 Berechnung der Überbrückungsleistungen
- Art. 8 Berechnung der Überbrückungsleistungen bei Ausrichtung ins Ausland
- Art. 9 Anerkannte Ausgaben
- Art. 10 Anrechenbare Einnahmen
- Art. 11 Ausführungsbestimmungen
- Art. 12 Anpassung der Höhe der anerkannten Ausgaben und der anrechenbaren Einnahmen
- Art. 13 Verzicht auf Einkünfte und Vermögenswerte
- Art. 14 Beginn und Ende des Anspruchs auf Überbrückungsleistungen
- Art. 15 Zwangsvollstreckung und Verrechnung
- Art. 16 Ausschluss des Rückgriffs
- 5. Abschnitt: Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
- Art. 17 Krankheits- und Behinderungskosten
- Art. 18 Frist für die Geltendmachung von Krankheits- und Behinderungskosten
- 6. Abschnitt: Zuständigkeiten, Organisation, Verfahren und Aufsicht
- Art. 19 Zuständige Organe
- Art. 20 Anwendbarkeit des AHVG
- Art. 21 Meldung der Überbrückungsleistungen und Erfassung im EL-Informationssystem
- Art. 22 Zugriff auf das EL-Informationssystem
- Art. 23 Aufschiebende Wirkung
- Art. 24 Aufsicht des Bundes
- 7. Abschnitt: Finanzierung
- Art. 25
- 8. Abschnitt: Strafbestimmung
- Art. 26
- 9. Abschnitt: Verhältnis zum europäischen Recht
- Art. 27
- 10. Abschnitt: Evaluation
- Art. 28
- 11. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 29 Änderung anderer Erlasse
- Art. 30 Übergangsbestimmungen
- Art. 31 Referendum und Inkrafttreten
- Anhang
- Änderung anderer Erlasse
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