Verordnung über die Tierzucht (916.310) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Tierzucht (Tierzuchtverordnung, TZV)
- Verordnung über die Tierzucht (Tierzuchtverordnung, TZV)
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Begriffe
 - Art. 3 Buchhaltung und finanzielle Beteiligung der Züchterinnen und Züchter
 - Art. 4 Fristen, Stichtage und Referenzperioden
 - 2. Abschnitt: Anerkennung von Organisationen und Zuchtunternehmen ³
 - Art. 5 Voraussetzungen
 - Art. 6 Voraussetzungen für Zuchtorganisationen und private Zuchtunternehmen mit Registern für hybride Zuchtschweine
 - Art. 7 Herdebuchführung
 - Art. 8 Leistungsprüfungen
 - Art. 9 Zuchtwertschätzungen
 - Art. 10 Genetische Bewertungen
 - Art. 11 Verfahren
 - Art. 12 Ausdehnung des Tätigkeitsgebiets einer anerkannten Zuchtorganisation
 - Art. 13 Anerkennung und Tätigkeit von Zuchtorganisationen mit Sitz in der EU
 - 3. Abschnitt: Förderung der Tierzucht
 - Art. 14
 - 4. Abschnitt: Beiträge für die Tierzucht
 - Art. 15 Beiträge für die Rindviehzucht
 - Art. 16 Beiträge für die Equidenzucht
 - Art. 17 Beiträge für die Schweinezucht
 - Art. 18 ¹⁴ Beiträge für die Schafzucht ohne Milchschafzucht
 - Art. 19 Beiträge für die Ziegen- und Milchschafzucht
 - Art. 20 ¹⁷ Beiträge für die Neuweltkamelidenzucht
 - Art. 21 Beiträge für die Honigbienenzucht
 - Art. 22 Gemeinsame Bestimmungen
 - Art. 22 a ²³ Ausrichtung der Beiträge
 - 5. Abschnitt: Beiträge zur Erhaltung der Schweizer Rassen
 - Art. 23 Beiträge zur Erhaltung von Schweizer Rassen
 - Art. 24 Beiträge zur Erhaltung der Freibergerrasse
 - 6. Abschnitt: Beiträge für Forschungsprojekte
 - Art. 25
 - 7. Abschnitt: Abstammungsausweis für das Inverkehrbringen von Zuchttieren sowie von deren Samen, unbefruchteten Eizellen und Embryonen
 - Art. 26 Erfordernis von Abstammungsausweisen
 - Art. 27 Abstammungsausweis für Zuchttiere der Rindvieh-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung
 - Art. 28 Abstammungsausweis für Zuchttiere von Equiden
 - Art. 29 Abstammungsausweis für Samen und unbefruchtete Eizellen von Zuchttieren der Rindvieh-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie von Equiden
 - Art. 30 Abstammungsausweis für Embryonen von Zuchttieren der Rindvieh-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie von Equiden
 - 8. Abschnitt: Einfuhr von Zucht- und Nutztieren sowie von Samen von Stieren im Rahmen der Zollkontingente
 - Art. 31 Ausnahmen von der Generaleinfuhrbewilligung
 - Art. 32 Zuteilung der Kontingentsanteile
 - Art. 33 ³³ Einfuhr von Samen von Stieren
 - Art. 34 Besondere Voraussetzungen bei der Zuteilung der Kontingentsanteile für Tiere der Schweine-, Schaf- und Ziegengattung
 - Art. 35 Besondere Voraussetzungen bei der Einfuhr im Rahmen der Kontingentsanteile für Tiere der Rindviehgattung
 - 9. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 36 Vollzug
 - Art. 37 Aufsicht über die Organisationen
 - Art. 38 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
 - Art. 39 ³⁶
 - Art. 40 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ³⁷
 - Fristen zur Einreichung der Gesuche um Ausrichtung der Beiträge sowie Stichtage und Referenzperioden
 - 1. Rindviehzucht
 - 2. Equidenzucht
 - 3. Schweinezucht
 - 4. Schafzucht ohne Milchschafzucht
 - 5. Ziegen- und Milchschafzucht
 - 6. Neuweltkamelidenzucht
 - 7. Honigbienenzucht
 - 8. Massnahmen zur Erhaltung von Schweizer Rassen
 - 9. Forschungsprojekte
 - Anhang 2
 - Änderung bisherigen Rechts