Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (946.231.176.72)
INHALT
Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ⁸
- Art. 2 a ⁹ Rüstungsgüter
- Art. 3 ¹¹
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 ¹⁹ Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 7 Bewilligungsverfahren
- Art. 8 Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 9 a ³⁵ Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 b ⁴⁰ Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas ⁴³
- Art. 11 ⁴⁶ Güter für den Energiesektor
- Art. 11 a ⁴⁸ Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 12 ⁵² Kohle und Kohleerzeugnisse ⁵³
- Art. 12 a ⁵⁵ Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art . 12 b ⁵⁶ Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 a ⁵⁷ Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 b ⁵⁹ Luxusgüter
- Art. 14 c ⁶² Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 d ⁶⁹ Gold und Golderzeugnisse
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 ⁸⁷ Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 20 ⁸⁹ Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 21 ⁹⁶ Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten ⁹⁹
- Art. 24 ¹⁰² Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a ¹⁰³ Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 ¹¹² Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 ¹¹³ Verbot betreffend Banknoten
- Art. 28 a ¹¹⁴ Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b ¹¹⁶ Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energiesektor der Russischen Föderation ¹¹⁷
- Art. 28 c ¹²³ Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 d ¹²⁶ Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 e ¹³¹ Verbote betreffend Dienstleistungen
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 29 a ¹⁴⁵ Luftverkehr
- Art. 29 b ¹⁴⁸ Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 c ¹⁴⁹ Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 ¹⁶¹ Veröffentlichung
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 36 Inkrafttreten
- Anhang 1 ¹⁹¹
- Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ¹⁹²
- Anhang 2 ¹⁹³
- Endempfänger nach Art. 35 Abs. 4 ¹⁹⁴
- Anhang 3 ¹⁹⁵
- Güter zur Verwendung für die Luft- und Raumfahrt
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die nach dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 4 ¹⁹⁶
- Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas
- Anhang 5 ¹⁹⁷
- Güter für den Energiesektor
- Anhang 6 ¹⁹⁸
- Bezeichnete Gebiete
- Anhang 7 ¹⁹⁹
- Verbotene Güter
- Anhang 8 ²⁰⁰
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ²⁰¹
- Anhang 9
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁰²
- Anhang 10
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁰³
- Anhang 11 ²⁰⁴
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁰⁵
- Anhang 12
- Banken und andere Unternehmen die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁰⁶
- Anhang 13
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁰⁷
- Anhang 14 ²⁰⁸
- Banken und andere Unternehmen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ²⁰⁹
- Anhang 15 ²¹⁰
- Banken und andere Organisationen, die Transaktionsverboten unterliegen ²¹¹
- Anhang 16 ²¹²
- Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Anhang 17 ²¹³
- Eisen- und Stahlerzeugnisse
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die nach dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 18 ²¹⁴
- Luxusgüter
- 1. Pferde
- 2. Kaviar und Kaviarersatz
- 3. Trüffel und Zubereitungen daraus
- 4. Weine (einschl. Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
- 5. Zigarren und Zigarillos
- 6. Parfüms, Toilettenwasser und Kosmetikartikel, einschliesslich Schönheits- und Schminkprodukten
- 7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
- 8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig von dem verwendeten Material)
- 9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
- 10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
- 11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
- 12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
- 13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
- 14. Artikel aus Bleikristall
- 15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 CHF
- 16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 CHF
- 17. Fahrzeuge, mit der Ausnahme von Krankenwagen, für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 CHF/Stück, einschliesslich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5000 CHF/Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
- 18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
- 19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1 500 CHF
- 20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
- 21. Artikel und Ausrüstung für Freizeitsport, einschliesslich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
- 22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
- 23. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts
- Anhang 19 ²¹⁵
- Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Anhang 20 ²¹⁶
- Wirtschaftlich bedeutende Güter
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die nach dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 21 ²¹⁷
- Einfuhrkontingente für bestimmte Güter
- Anhang 22 ²¹⁸
- Kohle und Kohleerzeugnisse
- Anhang 23 ²¹⁹
- Güter für die Stärkung der Industrie ²²⁰
- Anhang 24 ²²¹
- Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 25 ²²²
- Russische Medien ²²³
- Anhang 26 ²²⁴
- Gold
- Anhang 27 ²²⁵
- Golderzeugnisse
- Anhang 28 ²²⁶
- Preise für Erdöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 29 ²²⁷
- Erlaubte Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Drittstaaten
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