Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission über die Sorgfaltspflichten der... (955.021) 
                
                
            INHALT
Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission über die Sorgfaltspflichten der Spielbanken zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereiverordnung ESBK, GwV-ESBK)
- Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission über die Sorgfaltspflichten der Spielbanken zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereiverordnung ESBK, GwV-ESBK)
 - 1. Kapitel: Gegenstand und Geltungsbereich
 - Art. 1
 - 2. Kapitel: Sorgfaltspflichten
 - 1. Abschnitt: Identifizierung und Registrierung der Spielerin oder des Spielers
 - Art. 2 Identifizierung und Registrierung der Spielerin oder des Spielers bei landbasierten Spielen
 - Art. 3 Identifizierung und Registrierung der Spielerin oder des Spielers bei online durchgeführten Spielen
 - Art. 4 Bei der Identifizierung zu registrierende Angaben
 - Art. 5 Identitätsnachweis
 - Art. 6 Echtheitsbestätigung
 - 2. Abschnitt: Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person
 - Art. 7 Grundsätze
 - Art. 8 Erforderliche Angaben
 - 3. Abschnitt: Überwachung der Geschäftsbeziehungen
 - Art. 9 Grundsätze
 - Art. 10 Bei landbasierten Spielen zu registrierende Transaktionen
 - Art. 11 Bei online durchgeführten Spielen zu registrierende Transaktionen
 - 4. Abschnitt: Besondere Sorgfaltspflichten
 - Art. 12 Grundsätze
 - Art. 13 Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko
 - Art. 14 Risikoabhängige Einteilung der Geschäftsbeziehungen
 - Art. 15 Transaktionen mit erhöhtem Risiko
 - Art. 16 Inhalt der Abklärungen
 - Art. 17 Vorgehensweise
 - 5. Abschnitt: ⁸ Dokumentationspflicht, Ablehnung oder Abbruch der Geschäftsbeziehung
 - Art. 18 Dokumentation
 - Art. 19
 - Art. 20 Ablehnung oder Abbruch der Geschäftsbeziehung
 - 3. Kapitel: Organisatorische Massnahmen
 - 1. Abschnitt: Dokumentationspflicht
 - Art. 21
 - 2. Abschnitt: Interne Organisation
 - Art. 22 Interne Richtlinien
 - Art. 23 Geldwäschereifachstelle
 - Art. 24 Aus- und Weiterbildung des Personals
 - Art. 25 Interne Kontrollen
 - 4. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 26 Aufhebung eines anderen Erlasses
 - Art. 27 Inkrafttreten