Verordnung des VBS über die Angehörigen des militärischen Flugdienstes (512.271.1)
INHALT
Verordnung des VBS über die Angehörigen des militärischen Flugdienstes (VAmFD)
- Verordnung des VBS über die Angehörigen des militärischen Flugdienstes (VAmFD)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- 1. Abschnitt: Ausbildung
- Art. 1 Grundausbildung
- Art. 2 Brevetierung
- Art. 3 Pflichtübungen
- Art. 4 Individuelles Training
- Art. 5 Trainingsunterbruch
- 2. Abschnitt: Fliegermedizinische Tauglichkeit, Einstellung im militärischen Flugdienst und Wiederzulassung
- Art. 6 Fliegermedizinische Tauglichkeitsuntersuchung
- Art. 7 Zuständigkeit für die Einstellung
- Art. 8 Wiederzulassung
- 3. Abschnitt: Entschädigung der Milizangehörigen
- Art. 9 Auszahlung
- Art. 10 Kürzung der Entschädigung
- Art. 11 Fortzahlung der Entschädigung bei vorübergehender Einstellung
- Art. 12 Entschädigung bei Unfall und Erkrankung infolge von Einsätzen
- Art. 13 Entschädigung bei Einstellung aus anderen Gründen
- 4. Abschnitt: Einsatz auf Luftfahrzeugen
- Art. 14 Luftfahrzeugtypen
- Art. 15 Einsatz auf Zivilluftfahrzeugen und ausländischen Luftfahrzeugen
- 2. Kapitel: Militärpiloten und Militärpilotinnen
- 1. Abschnitt: Anstellungsvoraussetzungen und Ausbildung
- Art. 16 Anstellungsvoraussetzungen
- Art. 17 Ausbildung
- Art. 18 Ernennung zum Berufsmilitärpiloten und Berufsmilitärpilotin
- 2. Abschnitt: Trainingsordnung für Milizpiloten und Milizpilotinnen
- Art. 19 Einstufung und Dienstleistungen in der Kategorie A
- Art. 20 Einstufung und Dienstleistungen in der Kategorie B
- Art. 21 Zuständigkeit
- Art. 22 Flugstunden
- 3. Abschnitt: Ausscheiden der Milizmilitärpiloten und Milizmilitärpilotinnen
- Art. 23
- 4. Abschnitt: Einsatz von Piloten und Pilotinnen ohne Militärpiloten- oder Militärpilotinnenbrevet
- Art. 24
- 3. Kapitel: Bordoperateure und Bordoperateurinnen
- 1. Abschnitt: Milizbordoperateure und Milizbordoperateurinnen
- Art. 25 Zulassung
- Art. 26 Dienstleistungen
- Art. 27 Flugstunden
- Art. 28 Aufnahme des Flugdienstes
- 2. Abschnitt: Berufsbordoperateure und Berufsbordoperateurinnen
- Art. 29 Anstellungsvoraussetzungen
- Art. 30 Ausbildung
- 4. Kapitel: Angehörige des Fallschirmsprungdienstes
- 1. Abschnitt: Zulassung
- Art. 31 Milizfallschirmaufklärer und Milizfallschirmaufklärerinnen
- Art. 32 Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere
- Art. 33 Angehörige des AAD 10
- 2. Abschnitt: Ausbildung von Angehörigen des Fallschirmsprungdienstes
- Art. 34 Fachlehrer und Fachlehrerinnen mit Fallschirminstruktor-Lizenz im Fachdienst Fallschirm
- Art. 35 Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere sowie Angehörige des AAD 10 mit militärischer Freifallausbildung
- 3. Abschnitt: Trainingsordnung für Milizfallschirmaufklärer und Milizfallschirmaufklärerinnen
- Art. 36 Einstufung und Dienstleistungen
- Art. 37 Zuständigkeit
- Art. 38 Herabsetzung und Erhöhung der Dienstleistungen
- Art. 39 Training
- Art. 40 Individuelles Training
- Art. 41 Aufnahme des Fallschirmsprungtrainings
- 5. Kapitel: Drohnenoperateure und Drohnenoperateurinnen
- 1. Abschnitt: Begriff und Zulassung
- Art. 42 Begriff
- Art. 43 Zulassung
- 2. Abschnitt: Trainingsordnung für Milizdrohnenoperateure und Milizdrohnenoperateurinnen
- Art. 44 Einstufungen und Dienstleistungspflicht
- Art. 45 Flugstunden
- Art. 46 Aufnahme des Drohnenflugdienstes
- 3. Abschnitt: Einsatz von Drohnenoperateuren und Drohnenoperateurinnen ohne Drohnenoperateurbrevet
- Art. 47
- 4. Abschnitt: Berufsdrohnenoperateure und Berufsdrohnenoperateurinnen
- Art. 48 Anstellungsvoraussetzungen
- Art. 49 Ausbildung
- 6. Kapitel: Fehlende Anstellungsvoraussetzungen
- Art. 50 Straf- und Betreibungsregistereinträge bei der Anstellung
- Art. 51 Rückzahlung von Ausbildungskosten
- 7. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 52 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 53 Änderung eines anderen Erlasses
- Art. 54 Inkrafttreten
- Anhang
- Änderung eines anderen Erlasses
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