Ausführungsordnung zum Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung d... (0.232.145.11)
INHALT
Ausführungsordnung zum Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren
- Ausführungsordnung zum Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren
- Regel 1 Kurzbezeichnungen und Auslegung der Bezeichnung «Unterschrift»
- Regel 2 Internationale Hinterlegungsstellen
- Regel 3 Erwerb des Statuts einer internationalen Hinterlegungsstelle
- Regel 4 Beendigung oder Einschränkung des Status einer internationalen Hinterlegungsstelle
- Regel 5 Untätigkeit der internationalen Hinterlegungsstelle
- Regel 6 Vornahme der Ersthinterlegung oder der erneuten Hinterlegung
- Regel 7 Empfangsbestätigung
- Regel 8 Spätere Angabe oder Änderung der wissenschaftlichen Beschreibung und/oder der vorgeschlagenen taxonomischen Bezeichnung
- Regel 9 Aufbewahrung von Mikroorganismen
- Regel 10 Lebensfähigkeitsprüfung und Lebensfähigkeitsbescheinigung
- Regel 11 Abgabe von Proben
- Regel 12 Gebühren
- Regel 12 bis Berechnung der Fristen
- Regel 13 ⁴ Veröffentlichung durch das Internationale Büro
- Regel 14 Kosten der Delegationen
- Regel 15 Fehlen des Quorums in der Versammlung
- Geltungsbereich der Ausführungsordnung ⁵
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