Verordnung über das automatisierte Polizeifahndungssystem (361.0)
INHALT
Verordnung über das automatisierte Polizeifahndungssystem (RIPOL-Verordnung)
- Verordnung über das automatisierte Polizeifahndungssystem (RIPOL-Verordnung)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Verantwortliche Behörde
- Art. 3 Datenfelder
- 2. Abschnitt: Meldung, Eintragung und Mitwirkung durch die beteiligten Behörden
- Art. 4 Zur Meldung und Eingabe berechtigte Behörden
- Art. 5 Auskunftspflicht der Zivilstandsämter
- 3. Abschnitt: Zugriff auf das RIPOL, Struktur und Inhalt
- Art. 6 Zugriffsberechtigte Behörden
- Art. 7 Struktur, Datenzugriffe und Reglement
- Art. 8 Warnungen und Hinweise
- 4. Abschnitt: Bekanntgabe der Daten
- Art. 9 Bekanntgabe von Daten aus dem RIPOL
- Art. 10 RIPOL-Offline
- Art. 11 Schnittstellen zwischen RIPOL und anderen Informationssystemen
- Art. 12 Ausschreibungen
- 5. Abschnitt: Datenschutz und Informatiksicherheit
- Art. 13 Rechte der Betroffenen
- Art. 14 Informatiksicherheit
- Art. 15 Protokollierung
- Art. 16 Aufbewahrungsdauer
- 6. Abschnitt: Statistik und Planung
- Art. 17 Grundsatz
- Art. 18 Datenbekanntgabe zur Erstellung von Statistiken
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 19 Finanzielle und technische Anforderungen
- Art. 20 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
- Art. 21 Inkrafttreten
- Anhang 1 ²⁸
- Berechtigung zur Bearbeitung oder Ansicht von im RIPOL gespeicherten Daten
- Anhang 2
- Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
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