Bundesgesetz über Zweitwohnungen (702)
INHALT
Bundesgesetz über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz, ZWG)
- Bundesgesetz über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz, ZWG)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Begriffe
- Art. 3 Aufgaben und Kompetenzen der Kantone
- 2. Kapitel: Wohnungsinventar und Zweitwohnungsanteil
- Art. 4 Wohnungsinventar
- Art. 5 Feststellung des Zweitwohnungsanteils
- 3. Kapitel: Verbot neuer Zweitwohnungen
- Art. 6
- 4. Kapitel: Erstellung neuer Wohnungen in Gemeinden mit Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent
- 1. Abschnitt: Neue Wohnungen mit Nutzungsbeschränkung
- Art. 7
- 2. Abschnitt: Neue Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung
- Art. 8 Wohnungen im Zusammenhang mit strukturierten Beherbergungsbetrieben
- Art. 9 Neue Wohnungen in geschützten Bauten
- 5. Kapitel: Änderung von Wohnungen in Gemeinden mit Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent
- 1. Abschnitt: Altrechtliche Wohnungen
- Art. 10 Begriff
- Art. 11 Bauliche und nutzungsmässige Änderung
- Art. 12 Missbrauch und unerwünschte Entwicklungen
- 2. Abschnitt: Änderung und Sistierung der Nutzungsbeschränkungen
- Art. 13 Änderung
- Art. 14 Sistierung
- 6. Kapitel: Vollzug
- Art. 15 Aufsichtsbehörde
- Art. 16 Meldepflichten
- Art. 17 Amtliche Massnahmen bei unrechtmässiger Nutzung
- Art. 18 Durchführung der amtlichen Massnahmen bei unrechtmässiger Nutzung
- Art. 19 Überprüfung der Wirkungen und Massnahmenvorschläge
- Art. 20 Zuständigkeit, Verfahren und Rechtsschutz
- 7. Kapitel: Strafbestimmungen
- Art. 21 Missachtung von Nutzungsbeschränkungen
- Art. 22 Unrichtige Angaben
- 8. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 23 Ausführungsbestimmungen
- Art. 24 Änderung anderer Erlasse
- Art. 25 Übergangsbestimmungen
- Art. 26 Projektbezogene Sondernutzungspläne
- Art. 27 Vorabklärungen vor dem 18. Dezember 2007
- Art. 28 Referendum und Inkrafttreten
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