Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konve... (0.515.091)
INHALT
Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können 1
- Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können 1
- Art. 1 ⁴ Anwendungsbereich
- Art. 2 Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkünften
- Art. 3 Unterzeichnung
- Art. 4 Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt
- Art. 5 Inkrafttreten
- Art. 6 Verbreitung
- Art. 7 Vertragsbeziehungen beim Inkrafttreten dieses Übereinkommens
- Art. 8 Revision und Änderungen
- Art. 9 Kündigung
- Art. 10 Depositar
- Art. 11 Authentische Texte
- Unterschriften
- Protokoll I
- Protokoll über nichtentdeckbare Splitter
- Protokoll II
- Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung ⁸
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Allgemeine Beschränkungen des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen
- Art. 4 Beschränkungen des Einsatzes von Anti-Personenminen
- Art. 5 Beschränkungen des Einsatzes von Anti-Personenminen, die keine fernverlegten Minen sind
- Art. 6 Beschränkungen des Einsatzes fernverlegter Minen
- Art. 7 Verbot des Einsatzes von Sprengfallen und anderen Vorrichtungen
- Art. 8 Weitergabe
- Art. 9 Aufzeichnung und Verwendung von Informationen über Minenfelder, verminte Gebiete, Minen, Sprengfallen und andere Vorrichtungen
- Art. 10 Beseitigung von Minenfeldern, verminten Gebieten, Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen sowie internationale Zusammenarbeit
- Art. 11 Technische Zusammenarbeit und Hilfe
- Art. 12 Schutz vor den Wirkungen von Minenfeldern, verminten Gebieten, Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen
- Art. 13 Konsultationen der Hohen Vertragsparteien
- Art. 14 Einhaltung
- Technischer Anhang
- Anhang
- Protokoll III
- Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Brandwaffen
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Schutz von Zivilpersonen und zivilen Objekten
- Protokoll IV
- Protokoll über blindmachende Laserwaffen ¹¹
- Art. 1
- Art. 2
- Art. 3
- Art. 4
- Geltungsbereich am 4. Oktober 2022 ¹²
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