Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermöge... (196.1)
INHALT
Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG)
- Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Begriffe
- 2. Abschnitt: Sperrung von Vermögenswerten
- Art. 3 Sperrung im Hinblick auf eine Rechtshilfezusammenarbeit
- Art. 4 Sperrung im Hinblick auf eine Einziehung bei Scheitern der Rechtshilfe
- Art. 5 Anpassung und Veröffentlichung der Listen
- Art. 6 Dauer der Sperrung
- Art. 7 Melde- und Auskunftspflicht
- Art. 8 Verwaltung gesperrter Vermögenswerte
- Art. 9 Freigabe gesperrter Vermögenswerte
- Art. 10 Gütliche Einigung
- 3. Abschnitt: Unterstützungsmassnahmen
- Art. 11 Grundsatz
- Art. 12 Technische Unterstützung
- Art. 13 Übermittlung von Informationen an den Herkunftsstaat
- 4. Abschnitt: Einziehung von Vermögenswerten
- Art. 14 Bedingungen und Verfahren
- Art. 15 Vermutung der Unrechtmässigkeit
- Art. 16 Rechte Dritter
- 5. Abschnitt: Rückerstattung von Vermögenswerten
- Art. 17 Grundsatz
- Art. 18 Verfahren
- Art. 19 Verfahrenskosten
- 6. Abschnitt: Rechtsschutz
- Art. 20 Gesuch um Streichung
- Art. 21 Beschwerde
- 7. Abschnitt: Zusammenarbeit unter schweizerischen Behörden, Datenbearbeitung und Berichterstattung
- Art. 22 Zusammenarbeit unter schweizerischen Behörden
- Art. 23 Datenbearbeitung
- Art. 24 Berichterstattung
- 8. Abschnitt: Strafbestimmungen
- Art. 25 Verletzung der Vermögenssperre
- Art. 26 Verletzung der Melde- und Auskunftspflicht
- Art. 27 Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben
- Art. 28 Zuständigkeit
- Art. 29 Vereinigung der Strafverfolgung
- 9. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 30 Vollzug
- Art. 31 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
- Art. 32 Übergangsbestimmungen
- Art. 33 Referendum und Inkrafttreten
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