Protokoll von Nagoya (0.451.432)
INHALT
Protokoll von Nagoya (über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt)
- Protokoll von Nagoya (über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt)
- Art. 1 Ziel
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Geltungsbereich
- Art. 4 Verhältnis zu völkerrechtlichen Übereinkünften und anderen internationalen Regelungen
- Art. 5 Ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile
- Art. 6 Zugang zu genetischen Ressourcen
- Art. 7 Zugang zu sich auf genetische Ressourcen beziehendem traditionellem Wissen
- Art. 8 Besondere Erwägungen
- Art. 9 Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung
- Art. 10 Globaler multilateraler Mechanismus für die Aufteilung der Vorteile
- Art. 11 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Art. 12 Sich auf genetische Ressourcen beziehendes traditionelles Wissen
- Art. 13 Nationale Anlaufstellen und zuständige nationale Behörden
- Art. 14 Die Informationsstelle für den Zugang und die Aufteilung der Vorteile ( Access and Benefit-sharing Clearing-House ) sowie Informationsaustausch
- Art. 15 Einhaltung der innerstaatlichen Gesetze oder sonstigen Vorschriften über den Zugang und die Aufteilung der Vorteile
- Art. 16 Einhaltung der innerstaatlichen Gesetze oder sonstigen Vorschriften über den Zugang und die Aufteilung der Vorteile in Bezug auf sich auf genetische Ressourcen beziehendes traditionelles Wissen
- Art. 17 Überwachung der Nutzung genetischer Ressourcen
- Art. 18 Einhaltung einvernehmlich festgelegter Bedingungen
- Art. 19 Mustervertragsklauseln
- Art. 20 Verhaltensregeln, Leitlinien und bewährte Verfahren und/oder Normen
- Art. 21 Bewusstseinsschärfung
- Art. 22 Kapazität
- Art. 23 Weitergabe von Technologie, Zusammenarbeit und Kooperation
- Art. 24 Nichtvertragsparteien
- Art. 25 Finanzierungsmechanismus und finanzielle Mittel
- Art. 26 Die Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien dieses Protokolls dient
- Art. 27 Nebenorgane
- Art. 28 Sekretariat
- Art. 29 Überwachung und Berichterstattung
- Art. 30 Verfahren und Mechanismen zur Förderung der Einhaltung dieses Protokolls
- Art. 31 Bewertung und Überprüfung
- Art. 32 Unterzeichnung
- Art. 33 Inkrafttreten
- Art. 34 Vorbehalte
- Art. 35 Rücktritt
- Art. 36 Verbindliche Wortlaute
- Unterschriften
- Anlage
- Finanzielle und nicht finanzielle Vorteile
- Geltungsbereich am 4. September 2020 ⁵
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