Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Blauzu... (916.401.348.2) 
                
                
            INHALT
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit
 - Art. 1 Zweck
 - Art. 2 Blauzungen-Zone
 - Art. 3 Vektorgeschützte Betriebe
 - Art. 4 Vektorfreie Periode
 - Art. 5 Bedingungen für das Verbringen von empfänglichen Tieren aus der Blauzungen-Zone in Mitgliedstaaten der EU und nach Norwegen
 - Art. 6 Bedingungen für das Verbringen von Samen von empfänglichen Tieren aus der Blauzungen-Zone in Mitgliedstaaten der EU und nach Norwegen
 - Art. 7 Bedingungen für das Verbringen von Eizellen und Embryonen von empfänglichen Tieren aus der Blauzungen-Zone in Mitgliedstaaten der EU und nach Norwegen
 - Art. 8 Anforderungen an den Tierschutz
 - Art. 9 Ordentliche Bekämpfungsmassnahmen
 - Art. 10 Inkrafttreten