Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Av... (916.443.116)
INHALT
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza
- 1. Abschnitt: Gegenstand
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Schutz- und Überwachungszonen für Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sowie Ausfuhr aus diesen Zonen
- Art. 2 Schutz- und Überwachungszonen
- Art. 3 Ausfuhr von lebendem Hausgeflügel, Junglegehennen, Eintagsküken und Bruteiern aus den Schutz- und Überwachungszonen nach Mitgliedstaaten der EU, Nordirland und Norwegen
- Art. 4 Ausfuhr von Geflügelfleisch, Konsum- und Verarbeitungseiern, Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern sowie tierischen Nebenprodukten aus den Schutz- und Überwachungszonen nach Mitgliedstaaten der EU, Nordirland und Norwegen
- Art. 5 Gesundheitsbescheinigungen für Sendungen nach Mitgliedstaaten der EU, Nordirland und Norwegen
- Art. 6 Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten aus den Schutz- und Überwachungszonen nach Drittstaaten
- 3. Abschnitt: Kontrollgebiet
- Art. 7 Umfang des Kontrollgebietes
- Art. 8 Massnahmen der Tierhalterinnen und Tierhalter
- Art. 9 Melde- und Aufzeichnungspflicht von Tierhalterinnen und Tierhaltern
- Art. 10 Meldepflichten von Tierärztinnen und Tierärzten
- Art. 11 Märkte und Ausstellungen
- Art. 12 Überwachung der Geflügelhaltungen
- 4. Abschnitt: Inkrafttreten und Geltungsdauer
- Art. 13
- Anhang
- Schutz- und Überwachungszonen
- 1. Kanton Zürich
- 2. Kanton Thurgau
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