Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Av... (916.443.116) 
                
                
            INHALT
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza
 - 1. Abschnitt: Gegenstand
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Schutz- und Überwachungszonen für Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sowie Ausfuhr aus diesen Zonen
 - Art. 2 Schutz- und Überwachungszonen
 - Art. 3 Ausfuhr von lebendem Hausgeflügel, Junglegehennen, Eintagsküken und Bruteiern aus den Schutz- und Überwachungszonen nach Mitgliedstaaten der EU, Nordirland und Norwegen
 - Art. 4 Ausfuhr von Geflügelfleisch, Konsum- und Verarbeitungseiern, Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern sowie tierischen Nebenprodukten aus den Schutz- und Überwachungszonen nach Mitgliedstaaten der EU, Nordirland und Norwegen
 - Art. 5 Gesundheitsbescheinigungen für Sendungen nach Mitgliedstaaten der EU, Nordirland und Norwegen
 - Art. 6 Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten aus den Schutz- und Überwachungszonen nach Drittstaaten
 - 3. Abschnitt: …
 - Art. 7 – 12 ⁶
 - 4. Abschnitt: Inkrafttreten und Geltungsdauer
 - Art. 13
 - Anhang
 - Schutz- und Überwachungszonen
 - 1. Kanton Zürich
 - 2. Kanton Thurgau