Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elekt... (172.010.442) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen
- Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen
 - 1. Abschnitt: Begriffe
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Zugriffsberechtigung, Aufbewahrung und Vernichtung
 - Art. 2 Zugriffsberechtigung
 - Art. 3 ² Sichere Aufbewahrung
 - Art. 4 Aufbewahrungsdauer und Vernichtung bewirtschafteter Daten
 - Art. 5 Aufbewahrungsdauer und Vernichtung nicht bewirtschafteter Daten
 - Art. 6 Verantwortung für Aufbewahrung und Vernichtung
 - Art. 7 Bearbeitung bei technischen Arbeiten
 - 3. Abschnitt: Auswertungsvoraussetzungen
 - Art. 8 Nicht personenbezogene Auswertungen
 - Art. 9 Nicht namentliche personenbezogene Auswertungen
 - Art. 10 Auftrag zu namentlichen personenbezogenen Auswertungen wegen Missbrauchs oder Missbrauchsverdachts
 - Art. 11 Durchführung der namentlichen personenbezogenen Auswertungen wegen Missbrauchs oder Missbrauchsverdachts
 - Art. 12 Namentliche personenbezogene Auswertungen zur Behebung von Störungen
 - Art. 13 Namentliche personenbezogene Auswertungen betreffend Dienstleistungen und individuelle Arbeitszeiten
 - Art. 14 Kein Anspruch der Nutzerinnen und Nutzer auf Auswertung
 - 4. Abschnitt: Auswertungsergebnis
 - Art. 15 Information über das Auswertungsergebnis
 - Art. 16 Aufbewahrung und Vernichtung des Auswertungsergebnisses
 - 5. Abschnitt: Inkrafttreten
 - Art. 17