Verordnung des EJPD über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an d... (142.311.23)
INHALT
Verordnung des EJPD über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen
- Verordnung des EJPD über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe
- Art. 3 Zutritt zu den Zentren des Bundes und den Unterkünften an den Flughäfen
- Art. 4 ⁴ Durchsuchung und Abnahme von Gegenständen
- Art. 5 Unterbringung und Betreuung
- Art. 6 Anforderungen an Dienstleistungserbringer in den Bereichen Betreuung und Sicherheit
- Art. 7 Austausch mit Akteuren der Zivilgesellschaft
- Art. 8 Zugang zur Gesundheitsversorgung
- Art. 9 Zugang zum Grundschulunterricht
- Art. 10 Beschäftigungsprogramme
- Art. 11 Vereinbarung über ein Beschäftigungsprogramm
- Art. 12 Taschengeld
- Art. 13 Kommunikationsmittel
- Art. 14 Information zur Beratung und Rechtsvertretung
- 2. Abschnitt: Zentren des Bundes
- Art. 15 Erstaufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen
- Art. 16 Besuchsrecht in den Zentren des Bundes
- Art. 17 Ausgangsmodalitäten
- 3. Abschnitt: Unterkünfte an den Flughäfen
- Art. 18 Erstaufnahme und Betreuung von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen
- Art. 19 Aufenthalt in der Transitzone des Flughafens und Spaziergang im Freien
- Art. 20 Besuchsrecht an den Flughäfen
- 4. Abschnitt: Pflichten der Asylsuchenden und Schutzbedürftigen
- Art. 21 Einhaltung der Hausordnung
- Art. 22 Hausarbeiten
- Art. 23 Anwesenheitspflicht
- 5. Abschnitt: Disziplinarmassnahmen und Verfahren
- Art. 24 Voraussetzungen
- Art. 25 Disziplinarmassnahmen
- Art. 26 Anordnung der Massnahmen
- Art. 27 Disziplinarbehörde
- Art. 28 Beschwerde
- Art. 29 Verfahren und Fristen für die Disziplinarbeschwerde
- 5 a . Abschnitt: ⁹ Vorübergehende Festhaltung zur Abwendung unmittelbarer Gefahr
- Art. 29 a
- 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 30 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 31 Inkrafttreten
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